Entscheidungen zu § 615 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE OGH 2010/6/24 6Ob89/10x

Begründung: Aufgrund des Testaments des am 3. 3. 1987 verstorbenen B***** P*****, des Großonkels der Kläger, wurden den zwei Geschwistern des Erblassers K***** und A***** P***** zwei Liegenschaften je zur Hälfte mit der Beschränkung der fideikommissarischen Substitution zu Gunsten von J***** W*****, dem Vater der Kläger, einverleibt. Noch zu Lebzeiten der Vorerben verstarb J***** W***** am 7. 8. 1995. Er hinterließ ein Testament, mit dem er die Kläger auf den Pflichtteil setzte. Am ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.2010

TE OGH 2002/4/30 1Ob185/01i

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Entscheidung | OGH | 30.04.2002

TE OGH 1994/3/24 6Ob549/94

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Entscheidung | OGH | 24.03.1994

TE OGH 1990/2/8 6Ob1/90

Entscheidungsgründe: Der Großvater der Streitteile war Eigentümer eines Tiroler geschlossenen Hofes sowie einiger walzender Güter. Er starb am 22. Dezember 1948 im 77.Lebensjahr. Er hinterließ eine fünfeinviertel Jahre jüngere Ehefrau und sieben Kinder, drei Söhne und vier Töchter (nach dem Inhalt der erst am 25.Mai 1951 errichteten Todfallsaufnahme waren sämtliche Kinder verheiratet). Im August 1947 hatte der Erblasser in einem eigenhändigen Testament angeordnet, daß nach seinem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.02.1990

RS OGH 1990/2/8 6Ob1/90, 6Ob549/94, 1Ob185/01i, 6Ob89/10x, 2Ob58/11k

Norm: ABGB §552ABGB §615 Abs2ABGB §703
Rechtssatz: Die Zweifelsregel des § 615 Abs 2 ABGB oder die sie im konkreten Fall etwa verdrängende Regel des § 703 ABGB ist einer konkreten Regelungsabsicht des Erblassers nachgeordnet. Es sind daher alle bei letztwilligen Verfügungen zulässigen Auslegungsmittel auszuschöpfen, ehe auf die zitierten Gesetzesregeln zurückgegriffen werden dar. Zu diesen Auslegungsmitteln gehört auch die Ermittlung des hypoth... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1990

TE OGH 1989/10/31 5Ob613/89 (5Ob614/89)

Begründung: Mit Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 17.Jänner 1944, A 190/43-11, wurde der Nachlaß der am 7.April 1943 verstorbenen Klara W*** aufgrund des erblasserischen Testamentes vom 16. November 1942 der erblasserischen Wahlenkelin Hilda B*** mit der Beschränkung eingeantwortet, daß die Erbin die Liegenschaft EZ 2935 KG Hollabrunn ihren ehelichen Nachkommen zu hinterlassen hat. Hilda B*** ist am 19.November 1987 verstorben. Mit Mantelbeschluß des Erstgerichtes vom 21... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.10.1989

TE OGH 1988/10/11 2Ob571/88

Begründung: Anna S*** ist am 26. November 1970 verstorben. Mit letztwilliger Anordnung vom 15. Jänner 1958 hat sie ihren Liegenschaftsbesitz ihrem Stiefsohn Josef Anton S*** mit der Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution für den Fall, daß dieser "ledig und überhaupt ohne Leibeserben versterben" sollte, zugunsten der Rechtsnachfolger ihrer Geschwister vermacht. Aufgrund dieser letztwilligen Anordnung wurde mit Einantwortungsurkunde vom 4. August 1971 der Liegenscha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1988

TE OGH 1988/10/6 6Ob21/88

Begründung: Der im Jahre 1948 verstorbene Großvater der Streitteile war Eigentümer eines Tiroler geschlossenen Hofes sowie einiger walzender Güter. Er war außer von seiner Ehefrau von sieben Kindern überlebt worden, vier Töchtern und drei Söhnen. Die Klägerin ist die Tochter der jüngsten Tochter des Erblassers, die Beklagten sind Kinder dessen zweitältesten Sohnes. In einer im August 1947 eigenhändig errichteten letztwilligen Verfügung hatte der Großvater der Streitteile seinen jü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.10.1988

TE OGH 1985/4/24 3Ob530/85

Entscheidungsgründe: Die Beklagte Viktoria A hatte mit ihrem Ehemann Alois A sen. eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden errichtet. Für den Todesfall eines der beiden Ehegatten war im Notariatsakt vom 20. Jänner 1937 vereinbart, daß der überlebende Ehegatte zugunsten erbberechtigter Nachkommen des verstorbenen Ehegatten auf sein Erbrecht und auf sein Vorausvermächtnis verzichte, ihm aber ein Aufgriffsrecht zustehe, während für den Fall, als keine Nachkommen berufen sind od... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1985

RS OGH 1985/4/24 3Ob530/85

Norm: ABGB §615 Abs2ABGB §705ABGB §761
Rechtssatz: Wurde ein Besitznachfolgrecht in einem Erbübereinkommen vereinbart, so kann aber nicht schon ein erweislicher anderer Wille des Zuwendenden iSd § 615 Abs 2 ABGB eine Auslegung iS eines Erlöschens des Anwartschaftsrechtes rechtfertigen, sondern es muss ein abweichender Wille beider Parteien des Erbübereinkommens in Richtung auf Unvererblichkeit des Besitznachfolgerechtes anzunehmen sein. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1985

RS OGH 1976/1/22 6Ob154/75, 3Ob530/85, 5Ob613/89 (5Ob614/89)

Norm: ABGB §615 Abs2
Rechtssatz: Im Regelfall, also im Zweifel, muß der Nacherbfall nicht erlebt werden, vielmehr ist der bedingte Vermächtnisanspruch an sich vererblich. Entscheidungstexte 6 Ob 154/75 Entscheidungstext OGH 22.01.1976 6 Ob 154/75 Veröff: EvBl 1976/212 S 432 = JBl 1976,586 = NZ 1977,120 3 Ob 530/85 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.1976

RS OGH 1976/1/22 6Ob154/75, 6Ob21/88, 2Ob571/88, 2Ob212/00s, 2Ob58/11k

Norm: ABGB §615 Abs2ABGB §703ABGB §705
Rechtssatz: Eine Wertungsübereinstimmung zwischen den §§ 703 und 705 ABGB einerseits und der Novellenbestimmung des § 615 Abs 2 ABGB führt zu einer einschränkenden Auslegung des letztgenannten
Norm: in dem Sinn, dass im Zweifel der in einem ungewissen künftigen Ereignis gelegene Substitutionsfall vom Bedachten erlebt werden muss. Entscheidungstexte 6 Ob 15... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.1976

RS OGH 1969/12/10 5Ob267/69

Norm: ABGB §615 Abs2AußStrG §23 Abs2
Rechtssatz: Zur Abhandlung des beweglichen Nachlasses (hier: Anwartschaftsrechte - als Nacherbe - auf Liegenschaften) eines tschechoslowakischen Staatsbürgers, der im Inland keinen Wohnsitz hatte, sind die Behörden der CSSR zuständig. Die vom staatlichen Notariat ausgestellte Urkunde über das Erbrecht der Tochter des Erblassers kommt auch für den inländischen Rechtsbereich die Bedeutung des Nachweises der Re... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1969

RS OGH 1961/12/6 1Ob420/61

Norm: ABGB §615 Abs2
Rechtssatz: Der im Wortlaut der testamentarischen Verfügung zum Ausdruck kommende Sinn, das Überleben der Vorerbin zur Bedingung der Nacherbschaft zu machen, schließt eine Anwendung des Abs 2 des § 615 ABGB aus. Entscheidungstexte 1 Ob 420/61 Entscheidungstext OGH 06.12.1961 1 Ob 420/61 European Case Law Identifi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1961

Entscheidungen 1-14 von 14