Norm: ABGB §520ABGB §613
Rechtssatz: Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Überschreitung der Grenzen der Nutzungsberechtigung des Vorerben ist zu unterscheiden. Schon vor Eintritt des Substitutionsfalls kann der Nacherbe vom Vorerben Unterlassung und Sicherstellung gemäß § 520 ABGB verlangen, außerdem besteht ein Beseitigungsanspruch. Ist bereits ein Schaden entstanden, so kann der Nacherbe nach Eintritt des Substitutionsfalls Schadenersatz verl... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin setzte testamentarisch als „Alleinerben und befreiten Vorerben (Substitution auf den Überrest)“ den nunmehrigen Revisionsrekurswerber und als Nacherben zu gleichen Teilen ihre drei Kinder ein. Weiters verfügte sie, dass im Falle des Todes eines Nacherben vor dem Nacherbfall dessen Kind(er) Nacherben sein sollen. Das Erstgericht bestellte einen Kurator für die noch nicht gezeugten Nachkommen der Nacherben, also der drei Kinder der Erblasserin. Zur Begründu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Mag. Franz P*****, 2. DI Ulrike P*****, beide vertreten durch Dr. Wolfgang Lenhart, öffentlicher Notar in Wien, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts, über den außerordentlichen Revisi... mehr lesen...
Begründung: DI Peter G***** ist der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehört (ua) das GST-NR 355/1 LN. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind (ua) eingetragen: sub B-LNR 1g, TZ 4444/1996: Fideikommissarische Substitution zugunsten Leopold G***** geb ***** sub C-LNR 13a, TZ 3382/2000: Pfandurkunde 2000-08-16 Pfandrecht für H***** AG Höchstbetrag 30,000.000,-- sub C-LNR 14a, TZ 2700/2006 Belastungs- und Veräußerun... mehr lesen...
Begründung: Die - am 13. Juni 1931 geborene - Erstantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****h. Ob dieser Liegenschaft ist sub B-LNR 3e zu TZ 7191/2007 die „Bestellung eines Sachwalters (13 P 35/07t)" angemerkt. Nach dem Beschluss des Bezirksgerichts Leibnitz vom 19. Oktober 2007, GZ 13 P 35/07t-12, hat der gemäß § 268 Abs 3 Z 2 ABGB bestellte Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Gerhard H***** für die betroffene Erstantragstellerin die Vertretung ... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 6. 2002 ein Sachwalter zur Besorgung seiner finanziellen Angelegenheiten sowie seiner Vertretung bei Ämtern, Behörden und Gerichten bestellt. Die am 26. 8. 1995 verstorbene Ehegattin des Betroffenen war Eigentümerin von Anteilen einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum an einer Wohneinheit verbunden ist. Sie verstarb ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Im Zug der Verlassenschaftsab... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte aufgrund des vollstreckbaren Schiedsspruchs des Ständigen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Wien vom 12. Mai 2006 zur Hereinbringung von 248.540,95 EUR sA und der Kosten des Exekutionsantrags - die Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldnerin A*****gesellschaft mbH (im Folgenden: „Drittschuldnerin") zustehenden Entgelte und Forderungen insbesondere für den Abbau von Marm... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerberin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, ob der eine fideikommissarische Substitution angemerkt ist. Rechtliche Beurteilung Die Auffassung der Vorinstanzen, die im Grundbuch eingetragene Beschränkung durch eine fideikommissarische Substitution stehe mangels Zustimmung des Nacherben der beantragten Einverleibung eines vertraglichen Pfandrechtes entgegen, entspricht der ständigen Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0002605; R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef F***** wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichts Dornbirn vom 7. 9. 1955 der Nachlass seiner Mutter auf Grund deren Testamentes vom 10. 3. 1949 als Alleinerben mit der Beschränkung der fideikommisarischen Substitution auf den Überrest zu Gunsten seiner Kinder eingeantwortet. Zum Nachlass gehörte die Liegenschaft EZ 3034, Grundbuch *****. Am 20. 6. 1960 schloss Josef F***** als Verpächter mit Werner M*****, dem Rechtsvorgänger des Beklagten, als P... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 EEO §42 C3EO §42 I5EO §349 CABGB §608ABGB §613
Rechtssatz: Wenn der vormalige Eigentümer die Liegenschaft, deren zwangsweise Räumung er betreibt, während des Exekutionsverfahrens veräußert, kann der Verpflichtete darauf eine Oppositionsklage stützen. In diesem Fall ist in einem klagestattgebenden Urteil allerdings nicht das Erlöschen des betriebenen Anspruchs schlechthin, sondern nur das Erlöschen des Rechts des Titelgläub... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Oktober 2005 hatte das Erstgericht der vormals betreibenden Partei, die am 1. Jänner 2006 verstarb, die zwangsweise Räumung einer Blockhütte bewilligt. Als Räumungstermin wurde letztlich der 26. April 2006 festgesetzt. Bereits am 28. März 2006 hatten die Verpflichteten eine Oppositionsklage iVm einem Antrag auf Aufschiebung der Exekution „bis zur Rechtskraft des Urteils über diese Klage" eingebracht. Sie behaupteten, die vormals betreibende Partei habe ihnen das B... mehr lesen...
Begründung: Der am 16. 4. 1993 verstorbene Friedrich T***** setzte in seinem Testament vom 23. 9. 1987 den Drittkläger, seinen Sohn, zum Alleinerben ein und verfügte weiters: "Seine Kinder berufe ich ihm zu Nacherben als fideikommissarische Substituten. Sollte mein Sohn nicht Erbe werden, so sollen seine Kinder zu gleichen Teilen meine Erben sein." Die Erstklägerin und der Zweitkläger sind die Kinder des Drittklägers. Dieser hat eine bedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlass ab... mehr lesen...
Begründung: In der der Verlassenschaftsabhandlung zugrunde gelegten letztwilligen Verfügung vom 28. 3. 1973 setzte die Erblasserin ihre Nichte als Erbin ein und ordnete hinsichtlich der in den Nachlass fallenden Liegenschaften eine fideikommissarische Substitution an. Nach Punkt I 3 lit c der letztwilligen Verfügung sollte "in letzter Linie" der "Österreichische B*****verband in W*****" Nacherbe sein, sofern die sonst berufenen Nacherben die Erbschaft nicht antreten können oder wol... mehr lesen...
Begründung: Ein näher genannter Erblasser, dessen Erbe der Verpflichtete ist, war Eigentümer von Liegenschaftsanteilen (mit denen Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden ist), auf denen unter C-LNr 11 auf Grund der Schuld- und Pfandurkunde vom 10. Juli 1992 für eine näher bezeichnete Bank ein Pfandrecht über einen Höchstbetrag von 500.000 S einverleibt war. Der Verpflichtete wurde 1975 im Erbweg Eigentümer dieser Liegenschaftsanteile, gleichzeitig mit seiner Einant... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helga S*****, vertreten durch Dr. Ulrike Bauer und Mag. Michael Rebasso, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Heidemar... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 3. 2003 zulässig sei, weil höchstgerichtliche Judikatur zur Frage der Verbücherung einer Anordnung iSd § 707 ABGB und den Folgen einer solchen Beschränkung des Eigentumsrechts des Erben (§ 158 iVm § 174 AußStrG) fehle, doch liegen die in § 14 Abs 1 AußStrG (iVm § 126 Abs 2 GBG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und dessen am Verfahren nicht beteiligter Bruder sind die Söhne des am 28. Mai 1998 verstorbenen Erblassers und die Stiefsöhne der beklagten erblasserischen Witwe. Der Erblasser setzte in seinem Testament die Beklagte zur Universalerbin seines gesamten Vermögens ein und verpflichtete sie, die angetretene Erbschaft nach ihrem Tode seinen beiden Söhnen zu gleichen Teilen zu überlassen (fideikommissarische Substitution gemäß § 608 ABGB). Im Verlassverfahren ga... mehr lesen...
Begründung: Mit Testament vom 7. 4. 1995 setzten der Verstorbene und seine Gattin einander wechselseitig zu alleinigen Erben ein. Sie verfügten in diesem Testament weiters, dass nach dem Tode des Überlebenden der Nachlass ihren fünf Töchtern zu gleichen Teilen zufallen solle. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens beantragten die Revisionsrekurswerberinnen die Schätzung und Inventierung des Nachlasses, woraufhin ein Inventar errichtet wurde. Das Erstgericht nahm im "Mantelbeschlus... mehr lesen...
Norm: ABGB §613
Rechtssatz: Zusammen haben Vorerbe und Nacherbe die Rechte eines freien (Voll-)Eigentümers. Entscheidungstexte 1 Ob 185/01i Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 185/01i 3 Ob 160/03f Entscheidungstext OGH 26.11.2003 3 Ob 160/03f 5 Ob 265/08v Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 9. 1959 verstorbene Erblasserin setzte mit Testament vom 29. 8. 1959 ihre Ziehtochter zur Universalerbin ihres gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens ein und ordnete an, dass das in die Verlassenschaft fallende Haus von der Erbin nicht verkauft werden dürfe. Das Haus solle nach dem Tod der Erbin "auf ihre ehelichen Kinder" übergehen. Mit Einantwortungsurkunde des Erstgerichts vom 28. 1. 1960 wurde der Nachlass auf Grund des Testaments der Ziehtochte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte den entgeltlichen Verzicht der Nacherben (und zwar der C***** der Erzdiözese ***** und des Umweltverbandes W*****) auf die Erbrechtsanwartschaft zugunsten des Vorerben Dr. Wilhelm U***** (Ehegatte der Erblasserin) vom 6. 7. 1994 verlassenschafts- und substitutionsbehördlich. Es führte zur
Begründung: aus, dass die Nacherben zugunsten des Vorerben gegen Abfindungsbeträge von je S 1,250.000 auf ihre Erbrechtsanwartschaft verzichtet und unter e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §158ABGB §613
Rechtssatz: Zur Sicherung einer fideikommissarischen Substitution durch Mantelbeschluss und Einantwortungsurkunde. Entscheidungstexte 2 Ob 85/00i Entscheidungstext OGH 29.03.2001 2 Ob 85/00i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115347 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Begründung: In dem Verlassenschaftsverfahren nach dem am 16. 4. 1993 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Friedrich T***** erließ das Erstgericht mit Beschluss vom 3. 12. 1998 den Endbeschluss (ON 74) und gleichzeitig die Einantwortungsurkunde (ON 75). Im Mantelbeschluss (ON 74) erkannte das Erstgericht unter Punkt 1.) den Testamentserfüllungsausweis für erbracht, in Punkt 2.) räumte es dem Erben und Sohn des Verstorbenen, Mag. Peter T*****, das Verfügung... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, eine Privatstiftung, schloss am 10. 12. 1999 mit Dipl.-Ing.Anton P***** folgende schriftliche Vereinbarung: "I. Grundbuchs- und Rechtsverhältnisse Die "P***** Privatstiftung" ist aufgrund der Nachstiftung vom 19. 08. 1998 außerbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften: a) EZ ***** mit dem inneliegenden Grundstück Nr ***** im Gesamtausmaß von 734 m2 b) EZ ***** mit dem inneliegenden Grundstück Nr ***** im Gesamtausmaß von 735 m2 samt d... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cABGB §613
Rechtssatz: Ist das grundbücherliche Eigentum des Vorerben durch die rechtskräftige Anmerkung einer fideikommissarischen Substitution beschränkt, ist die Verdinglichung eines vom Vorerben abgeschlossenen Mietvertrages durch bücherliche Einverleibung ohne Zustimmung des Substitutionsberechtigten ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 182/00a Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** steht im bücherlichen Alleineigentum von Gunther H*****. Unter B-LNr 1d ist die fideikommissarische Substitution zugunsten der mj. Josef H*****, geboren am 14. 4. 1977 (die Anmerkung der Minderjährigkeit dürfte gegenstandslos sei) und der mj. Johanna H*****, geboren am 30. 8. 1983 angemerkt. Der Liegenschaftseigentümer (als Vermieter) einerseits und die Antragsteller (als Mieter) andererseits haben am 18. 2. 1999 einen Miet... mehr lesen...
Begründung: Zur Vermeidung von Wiederholungen kann zur Aktenlage im Detail auf die Ausführungen im Beschluss zur GZ 7 Ob 115/99h verwiesen werden. Hier genügt der Hinweis, dass (derzeit) von der Wirksamkeit des Erbvertrages vom 16. 11. 1995 auszugehen ist, in dem die Ehegatten Roman und Elisabeth M***** ua ihren Sohn Christian M***** zum Alleinerben berufen und weiters bestimmt haben, dass hinsichtlich des Liegenschaftsbesitzes in E*****, K*****, eine fideikommissarische Substi... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 8. 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ drei Kinder, Hans, Margit und Herwig K*****. Der Ehegatte ist vorverstorben. In ihrem Testament setzte die Erblasserin den Sohn Herwig als Haupterben ein, die beiden anderen Kinder sollten den Pflichtteil erhalten. Einrichtung und diverse andere Sachen sollten auf drei Teile aufgeteilt werden. Weiters verfügte sie, auf Wunsch ihres Mannes dürfe das Haus nicht anderweitig verkauft werden, und solle immer in der Fam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertel Eigentümer, seine Mutter war bis zu ihrem Tode am 6. März 1976 zu drei Vierteln Eigentümerin einer Liegenschaft mit einem Villenwohnhaus. Bei deren Ableben war von den drei ehelichen Töchtern des Klägers die Erstbeklagte bereits geboren, die Zweitbeklagte bereits empfangen und die dritte Tochter weder geboren noch empfangen. Einziges Aktivum der Verlassenschaft waren die Liegenschaftsanteile. Im Verlassenschaftsverfahren nach s... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller veräußerte mit Kaufvertrag vom 17. 12. 1996 aus seinen Liegenschaften EZ 5, 6 und 7 GB ***** gemäß der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. M***** a) die Trennstücke 1, 5, 6 und 7 (insgesamt 346 m2) dem Rudolf und dem Herbert H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft EZ ***** und b) die Trennstücke 8 und 9 (insgesamt 222 m2) dem Karl und der Stefanie H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft ***** desselben Grundbuch... mehr lesen...