Entscheidungen zu § 589 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2006/5/11 8Ob6/06z

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Entscheidung | OGH | 11.05.2006

RS OGH 2006/5/11 8Ob6/06z

Norm: ABGB §589
Rechtssatz: Auch ein Rechtspraktikant ist eine „eidlich verpflichtete Gerichtsperson" im Sinne des § 589 ABGB. Entscheidungstexte 8 Ob 6/06z Entscheidungstext OGH 11.05.2006 8 Ob 6/06z Veröff: SZ 2006/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120775 Zuletzt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.2006

TE OGH 1976/2/18 8Ob501/76

Johann D ist am 26. September 1973 im Krankenhaus St. P gestorben. Er war wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Er war mit der Erstklägerin in aufrechter Ehe verheiratet, der Zweit- und der Drittkläger sind seine ehelichen Söhne. Sie begehrten die Fällung des Urteils 1. Das mündliche Testament des am 26. September 1973 verstorbenen Johann D, richtet am 21. September 1973 im Krankenhaus St. P sei ungültig; 2. den Klägern stehe auf Grund des Gesetzes das Erbrecht zum Nachlasse d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1976

RS OGH 1976/2/18 8Ob501/76

Norm: ABGB §589JN §33
Rechtssatz: "Gefahr am Verzug" iS des § 33JN "obwaltet" bei Lebensgefahr des um Aufnahme eines mündlichen Testaments vor Gericht ersuchenden Erblassers, wobei bei weiterem Zuwarten befürchtet werden müßte, daß die angesuchte Testamentserrichtung vereitelt werden könnte. Entscheidungstexte 8 Ob 501/76 Entscheidungstext OGH 18.02.1976 8 Ob 501/76 RZ 1976/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1976

RS OGH 1976/2/18 8Ob501/76, 8Ob6/06z

Norm: ABGB §589
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 589 ABGB, wonach das Gericht, welches die letztwillige Erklärung aufnimmt, aus wenigstens zwei eidlich verpflichteten Gerichtspersonen bestehen muß, deren einer in dem Orte, wo die Erklärung aufgenommen wird, das Richteramt zusteht, kann nur dahin verstanden werden, daß der Richter an dem Orte, wo er die letztwillige Erklärung aufnimmt, sein Richteramt durch die im Gesetz geregelte Mitwirkung an ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1976

RS OGH 1968/12/19 1Ob262/68

Norm: ABGB §589AußStrG §16 BIII2aAußStrG §126 Abs1 BAußStrG §293
Rechtssatz: Daß das Protokoll über die Errichtung eines gerichtlichen Testamentes von beiden eidlich verpflichteten Gerichtspersonen unterschrieben werden muß, ist zwar überwiegende Ansicht der Lehre, doch die Frage, ob das Unterbleiben einer dieser Unterschriften ein Formfehler ist, der Ungültigkeit des Testamentes nach sich zieht, im Gesetz selbst nicht ausdrücklich geregelt. Wi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1968

TE OGH 1968/1/11 6Ob294/67

Der Erblasser Johann S. war wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Am 8. Mai 1964 begaben sich OLGR. Dr. R. und Justizrevident H. vom Bezirksgericht Innsbruck in das Haus des Erblassers, um die Erklärung des letzten Willens entgegenzunehmen. Nach einer fast eine Stunde dauernden Unterredung mit dem Erblasser begann der Richter dem Schriftführer die Ergebnisse der Aussprache mit dem Erblasser zu diktieren. Ein neuerlicher Versuch des Richters, den Erblasser zu einer Erklärung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.01.1968

RS OGH 1968/1/11 6Ob294/67, 1Ob548/86, 6Ob2125/96k, 4Ob198/11p

Norm: ABGB §569ABGB §589
Rechtssatz: Die Errichtung eines Protokolles durch die Gerichtspersonen über den Inhalt des vom Erblasser ihnen gegenüber erklärten letzten Willens ist ein Beurkundungsakt von konstitutiver Wirkung. Die Unterfertigung des Protokolles durch die im § 589 ABGB genannten Personen ist für die Gültigkeit des Testamentes wesentlich. Entscheidungstexte 6 Ob 294/67 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1968

RS OGH 1959/10/21 6Ob366/59, 8Ob6/06z

Norm: ABGB §589
Rechtssatz: Auch ein Richteramtsanwärter ist eine "eidlich verpflichtete Gerichtsperson" iS des § 589 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 366/59 Entscheidungstext OGH 21.10.1959 6 Ob 366/59 8 Ob 6/06z Entscheidungstext OGH 11.05.2006 8 Ob 6/06z Beisatz: Auch ein Rechtspraktikant ist eine „eidlich verpflichte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1959

RS OGH 1957/11/13 1Ob595/57

Norm: ABGB §589EntmO §4TestamentsG §2 Abs2
Rechtssatz: Ungültigkeit des Testamentes eines beschränkt Entmündigten, der während der Geltung des TestamentsG sein Testament gerichtlich zu Protokoll gab, das nur von dem Richter und dem Testator unterfertigt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 595/57 Entscheidungstext OGH 13.11.1957 1 Ob 595/57 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1957

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