Norm
ABGB §589Rechtssatz
"Gefahr am Verzug" iS des § 33JN "obwaltet" bei Lebensgefahr des um Aufnahme eines mündlichen Testaments vor Gericht ersuchenden Erblassers, wobei bei weiterem Zuwarten befürchtet werden müßte, daß die angesuchte Testamentserrichtung vereitelt werden könnte."Gefahr am Verzug" iS des Paragraph 33 J, N, "obwaltet" bei Lebensgefahr des um Aufnahme eines mündlichen Testaments vor Gericht ersuchenden Erblassers, wobei bei weiterem Zuwarten befürchtet werden müßte, daß die angesuchte Testamentserrichtung vereitelt werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0012503Dokumentnummer
JJR_19760218_OGH0002_0080OB00501_7600000_002