Entscheidungen zu § 522 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2013/8/29 8Ob79/13w

Norm: ABGB §364ABGB §522
Rechtssatz: Unmittelbare Immissionen, wie direkte Zuleitungen oder das Eindringen grob körperlicher Stoffe, können mit Eigentumsfreiheitsklage abgewehrt werden. Auch solche Einwirkungen setzen - mangels besonderer Rechtswidrigkeit - ein begünstigendes menschliches Handeln voraus. Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Nachbargrundstücks, also bloße Natureinwirkungen, müssen daher grundsätzlich hingenommen werde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.2013

RS OGH 1998/1/13 8Ob55/97i

Norm: ABGB §522
Rechtssatz: Der Eigentümer darf die mit einem Wohnungsrecht belastete Liegenschaft nicht beliebig betreten (hier einmal monatlich werktags zwischen acht und zwölf Uhr), sondern es muß jeweils im Einzelfall nach entsprechender Interessenabwägung geprüft werden, ob eine Duldungspflicht des Wohnungsberechtigten besteht. Entscheidungstexte 8 Ob 55/97i Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1998

RS OGH 1995/2/27 1Ob533/95, 1Ob357/98a

Norm: ABGB §522ABGB §825 B
Rechtssatz: Das in § 522 ABGB normierte Aufsichtsrecht des Eigentümers steht bei geteiltem Eigentum jedem der Miteigentümer zu, soweit von diesem - beurteilt nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles - nur im Rahmen des notwendigen Ausmaßes Gebrauch gemacht wird. Zur Ausübung dieses Aufsichtsrechtes bedarf es aber nicht der Ausfolgung eines Schlüssels an einen Miteigentümer, um diesem die Möglichkeit des jederzei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1995

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