Entscheidungen zu § 514 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 1998/10/29 6Ob203/98s

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Entscheidung | OGH | 29.10.1998

RS OGH 1998/10/29 6Ob203/98s

Norm: ABGB §514ABGB §515
Rechtssatz: Zur notwendigen Bauführung sind weder der Eigentümer noch der Fruchtnießer ohneweiteres verpflichtet, sie sind lediglich dazu berechtigt, und zwar der Eigentümer vor dem Fruchtnießer. Entscheidungstexte 6 Ob 203/98s Entscheidungstext OGH 29.10.1998 6 Ob 203/98s European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1998

TE OGH 1991/4/25 8Ob528/91

Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 77 KG B*****, Gerichtsbezirk S*****, stand im Eigentum der Schwester des Klägers Maria H*****. In der öffentlichen Versteigerung vom 6. Juli 1983 wurde die Liegenschaft dem Vater des Beklagten zugeschlagen; aufgrund des Schenkungsvertrages vom 24. Oktober 1985 wurde das Eigentum für den Beklagten einverleibt. Unter COZ 26 wurde am 25. September 1967 ob der genannten Liegenschaft aufgrund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes S*****... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.1991

TE OGH 1983/10/13 7Ob638/83

Die Erstbeklagte ist die Witwe, der Zweitbeklagte der Sohn des am 6. 4. 1977 verstorbenen Sohnes des Erstklägers und der Zweitklägerin Johann S. Die Zweitklägerin ist die Tochter der Drittklägerin. Auf der der Zweitklägerin gehörenden Liegenschaft EZ 65 KG R, zu deren Gutsbestand ua. das Grundstück 22/2 mit dem Haus R, L-Straße 13, gehört, war die Dienstbarkeit des lebenslänglichen Fruchtgenusses für die Drittklägerin einverleibt. Nach dem Übereinkommen vom 20. 3. 1961 räumte die Zwei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.10.1983

RS OGH 1983/10/13 7Ob638/83, 8Ob528/91

Norm: ABGB §508ABGB §514ABGB §515ABGB §516
Rechtssatz: Zu den vom Eigentümer nach § 508 ABGB zu tragenden Instandhaltungskosten gehören nicht die Kosten der Errichtung der dienstbaren Sache. Bauführungen, die schon vor Bestellung der Dienstbarkeit hätten vorgenommen werden sollen, fallen auch nicht unter die sonst auf das Wohnungsrecht anzuwendenden §§ 514 bis 516 ABGB. Entscheidungstexte 7 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1983

RS OGH 1978/12/19 4Ob571/78

Norm: ABGB §513ABGB §514ABGB §839
Rechtssatz: Teilung des Erhaltungsaufwandes zwischen Fruchtniesser und Miteigentümer. Entscheidungstexte 4 Ob 571/78 Entscheidungstext OGH 19.12.1978 4 Ob 571/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0011908 Dokumentnummer JJR_19781219_OGH0002_0040OB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1978

RS OGH 1956/8/29 1Ob325/56

Norm: ABGB §514ABGB §516
Rechtssatz: Notwendige Bauführung liegt nur vor, wenn sie im Interesse der Erhaltung des Gebäudes notwendig ist ( Nicht also dann, wenn die Konkurrenzfähigkeit eines Geschäftes davon abhängt ). Entscheidungstexte 1 Ob 325/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 1 Ob 325/56 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1956

RS OGH 1956/3/14 1Ob149/56

Norm: ABGB §514ABGB §516
Rechtssatz: Bei einer vorgenommenen notwendigen Bauführung hat der Fruchtniesser kein Recht, die Wiederherstellung des früheren Zustandes zu begehren. Auch bezüglich nicht notwendiger Bauführung hat der Eigentümer das Recht nicht notwendige Bauten gegen vollständige Entschädigung des Fruchtniessers auch gegen dessen Willen auszuführen, sofern nicht die Bauführung den Fruchtniesser in seinem Gebrauch der dienstbaren Sach... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1956

Entscheidungen 1-8 von 8