Norm
ABGB §514Rechtssatz
Notwendige Bauführung liegt nur vor, wenn sie im Interesse der Erhaltung des Gebäudes notwendig ist ( Nicht also dann, wenn die Konkurrenzfähigkeit eines Geschäftes davon abhängt ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015321Dokumentnummer
JJR_19560829_OGH0002_0010OB00325_5600000_001