Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §513;ABGB §613;
Rechtssatz: Die Regelung des § 513 ABGB stellt dispositives Recht dar. Wird der Fruchtnießer (hier Vorerbe) eines Unternehmens verpflichtet, nur 10 % des jährlichen Reingewinns des Unternehmens zu entnehmen und hält sich der Fruchtnießer nicht an diese Verpflichtung, so haftet er für die Wertminderung des Unternehmens durch unrechtm... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §361; ABGB §833;ABGB;JagdG NÖ 1974 §6 Abs1 idF 6500-4;JagdRallg; ABGB § 361 heute ABGB § 361 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 833 heute ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §361; ABGB §833;ABGB;JagdG NÖ 1974 §15 Abs2;JagdG NÖ 1974 §16 idF 6500-4;JagdG NÖ 1974 §6 Abs1 idF 6500-4;JagdRallg; ABGB § 361 heute ABGB § 361 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §513; EStG 1972 §4 Abs1; ABGB § 513 heute ABGB § 513 gültig ab 01.01.1812 EStG 1972 § 4 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 6... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wies in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1977 bis 1979 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus, mit denen sie erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt wurde. In Berufungen gegen die diesbezüglichen Bescheide des Finanzamtes machte die Beschwerdeführerin geltend, bei den erklärten Beträgen (S 13.800,-- 21.000,-- und 54.000,--) handle es sich nur um die Mieteinnahmen. Diesen Einnahmen wären an Werbungskosten für 1977 S 54.972,-- (Werbungsko... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Lehrer und daneben in einer Steuerberatungskanzlei als Arbeitnehmer tätig ist, teilte dem Finanzamt im Dezember 1975 mit, daß seine Mutter Besitzerin eines bisher leerstehenden Hauses in Feldkirch sei. Sie bleibe weiterhin Besitzerin dieses Hauses, gestatte dem Beschwerdeführer aber unentgeltlich die wirtschaftliche Nutzung. Durch eine Investition von zirka S 200.000,-- sei der Beschwerdeführer nunmehr in der Lage, das Haus ab Beginn des Jahres 1976 zu ve... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §513; EStG 1972 §16 Abs1; EStG 1972 §20 Abs1 Z4; ABGB § 513 heute ABGB § 513 gültig ab 01.01.1812 EStG 1972 § 16 gültig von 23.12.1987 bis 31.12.2018 aufge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §513; BAO §24 Abs1 litd; EStG 1972 §16 Abs1; ABGB § 513 heute ABGB § 513 gültig ab 01.01.1812 BAO § 24 heute ... mehr lesen...
Index: L37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §7;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §8;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §9;
Rechtssatz:
Der Anschlusszwang an eine Gemeindewasserversorgungsanlage kann nur gegenüber dem Eigentümer, nicht aber gegenüber dem Pächter eines bebauten Grundstückes ausgesprochen w... mehr lesen...