Norm: ABGB §425ABGB §473ABGB §474GBG §3WEG §2
Rechtssatz: Durch den Mindestanteil wird ? wie im schlichten Miteigentum ? der Miteigentumsanteil im Verhältnis zum Ganzen ausgedrückt, sodass auch im Wohnungseigentum die Konstruktion über das ideelle Miteigentum im Vordergrund steht. Damit kommt der Grundsatz der Unteilbarkeit von Grunddienstbarkeiten insoweit zum Tragen, als auch ein Mindestanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, im Verhä... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der die Bodenflächen des Traunsees bildenden Grundparzellen, für die das Fischereirecht an den Seeflächen der betreffenden Grundstücke ersichtlich gemacht ist. Die Kläger sowie alle Beklagten (auch die Erstbeklagte) sind als Koppelfischereiberechtigte für den Traunsee im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eingetragen. Sämtliche Fischereirechte erstrecken sich (mit näher bezeichneten Ausnahmen) auf den g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der aneinandergrenzenden Liegenschaften EZ ***** mit dem Grundstück Nr 484 und EZ ***** mit dem Grundstück Nr 485/2 je des Grundbuchs *****, die mit der im Grundbuch einverleibten Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten des nördlich vom Grundstück Nr 485/2 gelegenen Grundstücks Nr 485/1 der EZ ***** belastet sind. Die beklagte Partei ist mit der Errichtung von Wohnanlagen befasst. Mit Bescheid vom 24. 10. 2002 wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §473
Rechtssatz: Die einem Bauberechtigten vertraglich auferlegte Verpflichtung, das Gebäude nur zeitlich befristet beziehungsweise unter besonderen die Höhe und die Zahlung des Mietzinses betreffenden Bedingungen zu vermieten, kann nicht als Grunddienstbarkeit verbüchert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 291/00f Entscheidungstext OGH 28.11.2000 5 Ob 291/00f ... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §474
Rechtssatz: Wird eine zu einem bäuerlichen Anwesen gehörende Wiese beziehungsweise ein Obstgarten vom Hof aus bewirtschaftet, stellen sowohl das Hofgrundstück, als auch die betreffende Wiese beziehungsweise der Obstgarten in Bezug auf einen sie verbindenden Servitutsweg herrschende Grundstücke dar. Eine unmittelbare Nachbarschaft des dienenden und des betreffenden herrschenden Grundstücks ist nicht erforderlich (8 Ob 31... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §1479ABGB §1488
Rechtssatz: Aus Utilitätserwägungen erlischt eine Dienstbarkeit - mangels gegenteiliger Vereinbarung - nicht durch bloßen Nichtgebrauch. Ein solcher könnte dagegen Grundlage einer Verjährung des Dienstbarkeitsrechts entweder gemäß § 1479 ABGB oder gemäß § 1488 ABGB sein (vergleiche SZ 58/98). Entscheidungstexte 1 Ob 121/97v Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §435ABGB §473ABGB §479
Rechtssatz: Die Belastung eines Superädifikates mit einer persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Liegenschaften als unregelmäßige Dienstbarkeit ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k European Case ... mehr lesen...