RS OGH 2000/11/28 5Ob291/00f

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Veröffentlicht am 28.11.2000
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Norm

ABGB §473

Rechtssatz

Die einem Bauberechtigten vertraglich auferlegte Verpflichtung, das Gebäude nur zeitlich befristet beziehungsweise unter besonderen die Höhe und die Zahlung des Mietzinses betreffenden Bedingungen zu vermieten, kann nicht als Grunddienstbarkeit verbüchert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114591

Dokumentnummer

JJR_20001128_OGH0002_0050OB00291_00F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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