Entscheidungen zu § 462 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1989/1/10 4Ob627/88

Entscheidungsgründe: Mit - pflegschaftsbehördlich genehmigter - Vereinbarung vom 16. November 1983 räumte Brunhilde M*** (auch H***-M***) ihrem damals minderjährigen Sohn Peter M***, dem Kläger, das Veräußerungs- und Belastungsverbot an der von ihr mit Kaufvertrag vom 9. Juni 1983 erworbenen Liegenschaft EZ 186 KG Schnarrendorf, Grundbuch Wels, ein. Ausgenommen vom Belastungsverbot wurde das Recht der Brunhilde M***, für Hausbauzwecke auf der Liegenschaft EZ 186 KG Schnarrendorf e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1989

RS OGH 1989/1/10 4Ob627/88

Norm: ABGB §462
Rechtssatz: Der Zusammenhang mit einer drohenden Feilbietung kann auch schon vor der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens gegeben sein, insbesondere wenn im Zeitpunkt des Anbietes der Einlösung mit Sicherheit feststeht, daß es ohne Einlösung zur Feilbietung kommen würde. Entscheidungstexte 4 Ob 627/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 627/88 Rd... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1989

RS OGH 1989/1/10 4Ob627/88

Norm: ABGB §462ABGB §1358
Rechtssatz: Mit der Hinterlegung des Betrages gemäß § 1425 ABGB hat der Berechtigte iS des § 462 ABGB die Einlösung der Forderung bewirkt. Er kann daher, da er die bücherliche Umschreibung der Hypothek auf ihn nicht anstrebt, die Einwilligung in die Löschung begehren. Entscheidungstexte 4 Ob 627/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 627/88 RdW 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1989

RS OGH 1989/1/10 4Ob627/88

Norm: ABGB §462ABGB §1358AnfO §17
Rechtssatz: Sowohl im Fall des § 462 ABGB wie auch in dem des § 17 AnfO anerkennt die Rechtsordnung ein schutzwürdiges Interesse des Drittzahlers die Forderung ohne Einverständnis des Schuldners einzulösen, und geht damit vom Regelfall ab, daß dem Schuldner nicht durch eine Einlösung an anderer als sein ursprünglicher Gläubiger aufgedrängt werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1989

RS OGH 1989/1/10 4Ob627/88

Norm: ABGB §462ABGB §1358
Rechtssatz: Das Einlösungsrecht der Pfandgläubiger sichert ihr Interesse, daß das belastete Gut nicht jetzt oder nicht in der jetzt begehrten Wiese zur Versteigerung kommt, etwa weil sie aus einer Verwertung des Pfandrechtes zu einem späteren Zeitpunkt einen günstigeren Erlös erwarten, aus einer Zwangsverwaltung ein besseres Ergebnis erhoffen oder die Versteigerung der ganzen Liegenschaft ( bei teilweiser Verwertung du... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1989

Entscheidungen 1-5 von 5