Norm
ABGB §462Rechtssatz
Der Zusammenhang mit einer drohenden Feilbietung kann auch schon vor der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens gegeben sein, insbesondere wenn im Zeitpunkt des Anbietes der Einlösung mit Sicherheit feststeht, daß es ohne Einlösung zur Feilbietung kommen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0011447Dokumentnummer
JJR_19890110_OGH0002_0040OB00627_8800000_004