Begründung: Die klagende Partei räumte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 27. 11. 1996 ein Geschäftskonto ein. Auf diesem Konto stieg im Laufe der Jahre das Obligo immer mehr an. Zur Sicherstellung aller vergangenen und künftigen Forderungen der Klägerin verpfändete der Beklagte am 13. 6. 2007 seine bei der Aspecta Lebensversicherungs AG bestehende Lebensversicherung, die er am 1. 12. 2003 mit einer Laufzeit von 28 Jahren und einer Prämiensumme von 40.117,32 EUR bei monatlichen Präm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer einer in Tirol gelegenen Liegenschaft, die zu Gunsten seiner am 2. 10. 1925 geborenen Mutter mit einer im Grundbuch angemerkten fideikommissarischen Substitution belastet ist. Über diese Liegenschaft führt ein unter anderem von Wanderern zumindest seit den 50-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts benützter Weg, den der Beklagte seit 2005 mit einem Gatter und einer Kette versperrte. Zusätzlich brachte er Tafeln mit der Aufschrift ... mehr lesen...
Norm: ABGB §457
Rechtssatz: Zivilfrüchte, wie fällig werdende Mietzinse, werden von der Verpfändung der Hauptsache grundsätzlich nicht erfasst. Entscheidungstexte 2 Ob 142/07g Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 142/07g Bem: Im Sinn der ständigen Rechtsprechung abweichend von RS0011424. (T1); Veröff: SZ 2008/72 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §457ABGB §469HGB §397
Rechtssatz: Das Pfandrecht des Kommissionärs besteht zwar grundsätzlich am ganzen Kommissionsgut, auch wenn die zu sichernden Forderungen unter dem Wert des Guts liegen; allerdings kann im Einzelfall Treu und Glauben eine andere Beurteilung rechtfertigen. Entscheidungstexte 2 Ob 62/04p Entscheidungstext OGH 20.02.2006 2 Ob 62/04p Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §457
Rechtssatz: Ein für einen Kontokorrentkredit bestelltes Pfand haftet nicht für jenen Debetsaldo, der nach Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entsteht. Entscheidungstexte 3 Ob 98/99d Entscheidungstext OGH 22.03.2000 3 Ob 98/99d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113438 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §457KO §48 Abs1KO §49 Abs1
Rechtssatz: § 49 Abs 1 KO gibt einem Absonderungsgläubiger kein selbständiges Recht auf den Zuspruch von Nutzungen (hier: Mietzinseinnahmen aus der gemeinschuldnerischen Liegenschaft, die mit einem Pfandrecht des Absonderungsgläubigers belastet ist). Diese Bestimmung ist im Zusammenhalt mit § 48 Abs 1 KO zu lesen, wonach Absonderungsgläubiger Konkursgläubiger von der Zahlung aus Sondermassen nur ausschließ... mehr lesen...