Norm
ABGB §449Rechtssatz
Das Pfandrecht des Kommissionärs besteht zwar grundsätzlich am ganzen Kommissionsgut, auch wenn die zu sichernden Forderungen unter dem Wert des Guts liegen; allerdings kann im Einzelfall Treu und Glauben eine andere Beurteilung rechtfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120593Dokumentnummer
JJR_20060220_OGH0002_0020OB00062_04P0000_001