Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger sind gemeinsam Eigentümer von an einem Fluss (öffentliches Wassergut) liegenden Grundstücken. Sie brachten vor, dass ihre Liegenschaften ursprünglich unmittelbar an den Fluss angegrenzt hätten. In den letzten Jahrzehnten sei durch den Fluss sukzessive Erdreich angespült worden, sodass ihre Gebäude nun nicht mehr unmittelbar an den Fluss angrenzten und sich ein Uferstreifen im Ausmaß von rund 161 m2 gebildet habe. Die Kläger hätten daran gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind neben anderen Personen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem der Z***** See (auch I*****see), in der Folge kurz "See", befindet. Dieser See ist ein Privatgewässer gemäß § 3 Abs 1 lit d WRG (SZ 60/216). Die Beklagten sind allesamt Mit- bzw Alleineigentümer unmittelbar an das Seegrundstück angrenzender Liegenschaften. Die Kläger begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, ihr Eigentum am Seegrundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks 31/2 in Unterloiben. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Grundstücks 480/2 Weg (Treppelweg). Das Grundstück 480/2 ist zwar im A1-Blatt der Liegenschaft ersichtlich gemacht, in deren B-Blatt ist jedoch kein Eigentümer eingetragen. An den Treppelweg grenzen das Ufer und das Flussbett der Donau. Die Liegenschaft mit dem Grundstück 31/2 wurde etwa 1909 - damals erstreckte sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist unter anderem Eigentümer zweier Grundstücke, die durch dazwischen liegendes öffentliches Gut getrennt werden. Auf diesem verlief früher ein sogenannter Feuerbach, der schon im 17. Jahrhundert der Versorgung mit Löschwasser zur Bekämpfung von Bränden diente. Das "Feuerbachl" wurde im Zuge des Anschlusses der umliegenden Häuser an das öffentliche Wassernetz in der Zeit zwischen 1890 und 1904 aufgelassen. Rechtsvorgänger des Klägers errichteten zwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft ***** mit dem 1903 durch Teilung entstandenen, 423 m2 großen Grundstück *****. Östlich schließt an dieses Grundstück eine den Gegenstand des Rechtsstreits bildende 255 m2 große, in der Grundbuchsmappe gesondert ausgewiesene, jedoch zum Wörthersee-Grundstück Nr.***** zugehörige ("dazugeklammerte") Fläche an. Das Grundstück Nr. ***** ist öffentliches Wassergut. Bereits im Lageplan des Ing.Hans Sattle... mehr lesen...
Norm: ABGB §410
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 410 ABGB setzt eine Änderung des Gewässerlaufes durch Naturgewalt voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 3/93 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 3/93 1 Ob 2143/96w Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2143/96w European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §410ABGB §431ABGB §440ABGB §1053ABGB §1072ABGB §1295 Ia1ABGB §1295 IIf7e
Rechtssatz: Bei Doppelveräußerung steht dem ersten Käufer ein Anspruch auf Ersatz das ihm durch die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den zweiten Käufer verursachten Schadnes zu, wenn der zweite Käufer trotz eines gegen ihn anhängigen und in der Folge zu seinem Ungungsten entschiedenen Verfahrens auf Unterlassung der Eigentumseinverleibung diese noch vor rk... mehr lesen...
Norm: ABGB §410ABGB §431ABGB §440ABGB §1053ABGB §1072ABGB §1295 Ia1ABGB §1295 IIf7a
Rechtssatz: Ist im rk Urteil des Vorprozesses festgestellt, daß das Vorkaufsrecht des Vorkaufsberechtigten erloschen ist, und wurden Vorkaufsberechtigter und Vorkaufsverpflichteter auch schuldig erkannt, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten des Vorkaufsberechtigten zu unterlassen, so ist die dennoch erfolgte Einverleibung des Eigentumsrechtes für den... mehr lesen...
Norm: ABGB §410WRG §4WRG §4 Abs1 Satz2
Rechtssatz: § 410 ABGB wurde durch § 4 WRG 1934 bezüglich der öffentlichen Gewässer derogiert. § 4 Abs 1 zweiter Satz WRG 1934 und WRG 1959 enthalten eine widerlegbare Vermutung. Entscheidungstexte 5 Ob 2/68 Entscheidungstext OGH 17.01.1968 5 Ob 2/68 Veröff: EvBl 1968/212 S 351 1 Ob 3/93 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §407ABGB §408ABGB §409ABGB §410ABGB §411ABGB §412ABGB §413
Rechtssatz: § 411 ABGB findet auf Teiche und Seen keine Anwendung. Entscheidungstexte 6 Ob 225/63 Entscheidungstext OGH 28.11.1963 6 Ob 225/63 Veröff: EvBl 1964/139 S 206 1 Ob 14/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 14/93 Beisatz: Auf Seen und Teichen, sel... mehr lesen...