RS OGH 1983/9/8 6Ob600/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1983
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Norm

ABGB §410
ABGB §431
ABGB §440
ABGB §1053
ABGB §1072
ABGB §1295 Ia1
ABGB §1295 IIf7a

Rechtssatz

Ist im rk Urteil des Vorprozesses festgestellt, daß das Vorkaufsrecht des Vorkaufsberechtigten erloschen ist, und wurden Vorkaufsberechtigter und Vorkaufsverpflichteter auch schuldig erkannt, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten des Vorkaufsberechtigten zu unterlassen, so ist die dennoch erfolgte Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Vorkaufsberechtigten, wenngleich sie noch vor Rechtskraft dieses Urteiles erfolgte, rechtswidrig. Den Vorkaufsberechtigten ist auch ein Verschulden anzulasten, weil er trotz eines gegen ihn anhängigen Verfahrens auf Unterlassung der Eigentumseinverleibung diese noch vor rk Entschädigung des Verfahrens bewirkt hat.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 600/83
    Entscheidungstext OGH 08.09.1983 6 Ob 600/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011046

Dokumentnummer

JJR_19830908_OGH0002_0060OB00600_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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