Norm
ABGB §410Rechtssatz
Ist im rk Urteil des Vorprozesses festgestellt, daß das Vorkaufsrecht des Vorkaufsberechtigten erloschen ist, und wurden Vorkaufsberechtigter und Vorkaufsverpflichteter auch schuldig erkannt, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten des Vorkaufsberechtigten zu unterlassen, so ist die dennoch erfolgte Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Vorkaufsberechtigten, wenngleich sie noch vor Rechtskraft dieses Urteiles erfolgte, rechtswidrig. Den Vorkaufsberechtigten ist auch ein Verschulden anzulasten, weil er trotz eines gegen ihn anhängigen Verfahrens auf Unterlassung der Eigentumseinverleibung diese noch vor rk Entschädigung des Verfahrens bewirkt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011046Dokumentnummer
JJR_19830908_OGH0002_0060OB00600_8300000_002