Norm: ABGB §354 BABGB §362ABGB §364 Abs1 AABGB §364 Abs1 B4ABGB §372 IcUniversitätengesetz 2002 §59 Abs1 Z4
Rechtssatz: Stört ein Studierender durch die Belästigung von Mitarbeitern in erheblichem Ausmaß den Betrieb einer öffentlichen Krankenanstalt, die nach § 29 Abs 1 UG 2002 mit einer Medizinischen Universität zusammenwirkt, so kann ihm das Betreten der Krankenanstalt aufgrund des Hausrechts der Krankenanstalt unter Umständen zur Gänze unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AWRG §3 Abs1WRG §5 Abs2WRG §8WRG §9WRG §10
Rechtssatz: Der österreichische Wasserrechtsgesetzgeber unterwarf das Privateigentum am Grundwasser - im Gegensatz zur deutschen Rechtslage - nur den für dessen Nutzung im Interesse des Gemeinwohls erforderlichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen. Entscheidungstexte 1 Ob 141/04y Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1
Rechtssatz: § 364 Abs 1 ABGB stellt (neben dessen Abs 2 und neben § 523 ABGB) keinen eigenständigen Anspruchsgrund mehr dar, sondern hat bloß verweisenden Charakter. Entscheidungstexte 3 Ob 201/99a Entscheidungstext OGH 26.04.2000 3 Ob 201/99a 2 Ob 179/12f Entscheidungstext OGH 23.10.2013 2 Ob 179/12f Auch; Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AABGB §364 Abs1 B4ABGB §364a
Rechtssatz: Welche Immissionen im öffentlichen Interesse zu dulden sind, regelt § 364 a ABGB. Diese Bestimmung erfasst aber weder unmittelbare Zuleitungen noch grob körperliche Einwirkungen. Auch öffentliches Interesse kann daher - ohne besondere gesetzliche Grundlage - die Immission grob körperlicher Stoffe unabhängig davon nicht rechtfertigen, ob die Beeinträchtigung durch Schutzmaßnahmen verh... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 B4
Rechtssatz: Beim Eindringen des roten Tennissands auf das Nachbargrundstück handelt es sich um eine dem § 364 Abs 1 erster Satz ABGB zu unterstellende mittelbare Einwirkung, vergleichbar der Einwirkung durch Rauch oder Gase; für das Unterbleiben dieser Einwirkung muß also nur dann gesorgt werden, wenn sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benützung des Grundstückes wes... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AABGB §523 Ca
Rechtssatz: Der Eigentümer ist für die von seinem Grunde ausgehende Störung auch dann verantwortlich, wenn er die von einem anderen errichtete störende Anlage aufrecht erhält oder nicht nachweist, dass er die Störung im konkreten Falle nicht verhindern konnte (Klang 2.Auflage II, 603). Die Tatsache, dass jemand, der in einem bestimmten Geschäft einkaufen will, an irgendeinem Platz sein Fahrzeug abstellt, kann ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AABGB §365 DForstG 1975 §15NÖ ForstausführungsG §1StGG Art51.ZPMRK Art1 Abs2 IV11.ZPMRK Art1 Abs2 V8
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 1 NÖ ForstausführungsG, wonach die aus einer Teilung von Waldgrundstücken entstehenden Teile ein Mindestausmaß von ein Hektar und eine Mindestbreite von fünfzig Meter aufweisen müssen, im Hinblick auf die Unverletzlichkeit des Eigentums, da diese Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AStGG Art51.ZPMRK Art1 I1
Rechtssatz: Dem Eigentum sind soziale Schranken immanent. Der Eigentumsbegriff des österreichischen Rechts begreift Eigentumsbeschränkungen, die durch Gesetz aus Gründen des öffentlichen Wohls verfügt werden, in sich. Entscheidungstexte 5 Ob 739/80 Entscheidungstext OGH 19.05.1981 5 Ob 739/80 Veröff: EUGRZ 1982,64 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 46 KG Stadt Salzburg, Abteilung R, auf der sich das der Klägerin gehörige, von ihr im Jahre 1965 errichtete und von ihr betriebene Hotel N befindet. Kellergeschoß und Erdgeschoß des Hotels wurden seinerzeit den bewilligten Plänen gemäß ausgeführt. Das Hotel liegt mit seiner Vorderfront an der N-Straße und mit seiner Schmalseite an der R-Straße, die beide vom H-Platz abzweigen. Der H- Platz und die beiden Straßen, die unmittelbar an die... mehr lesen...
Die beklagte Gemeinde hat im Jahre 1976 am Rand einer unbenannten Straße entlang eines Grundstücks der Klägerin einen Wassergraben so angelegt, daß die Zufahrt zu einem Tor in der Umzäunung dieses Grundstücks nicht möglich ist. Die Klägerin begehrt die Herstellung eines für Fahrzeuge benützbaren Überganges über den Wassergraben an dieser Stelle und macht einerseits die Verpflichtung der beklagten Partei als Bauherr und Erhalter der Straße zur Errichtung der notwendigen Nebenanlagen un... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §364 Abs1 AABGB §364 Abs1 B1ABGB §523JN §1 CVIb
Rechtssatz: Das Eigentum ist kein ausreichender Privatrechtstitel, um im Rechtsweg die Anlage eines Wassergrabens außerhalb ( entlang ) eines Grundstückes ( hier: beim Straßenbau ) zu untersagen oder die Herstellung einer Zufahrt zur Liegenschaft zu verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 10/78 Entscheidungstext OGH 28.0... mehr lesen...
Das aus Keller, Erdgeschoß und zwei Obergeschoßen bestehende Haus des Klägers in W, J-Platz 55 (Liegenschaft EZ 294 KG W), schließt westseitig an das Haus der Beklagten W, J-Platz 53 (EZ 292 KG W), an. Schon vor dem Abbruch und der Neuerrichtung des Hauses der Beklagten bestanden im Haus des Klägers trotz einer Generalsanierung im Jahre 1971 verschiedene Rißbildungen, die im Keller ein stärkeres Ausmaß erreichten. Mit Bescheid des Magistrates W vom 28. März 1973 wurde den Beklagten di... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG A, die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K, zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr. 34 und... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AWRG §3 Abs1WRG §5 Abs2WRG §8 ff
Rechtssatz: Zu den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles zählen insbesondere auch die Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, das vor allem in den §§ 8, 9, 10 und 15 WRG auch wichtige Beschränkungen der Ausübung des Eigentumsrechtes an Privatgewässern enthält. Entscheidungstexte 1 Ob 3/77 Entscheidung... mehr lesen...