Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Haus befindet. Die Beklagte - die Tochter des Klägers - bewohnt in diesem Haus - gemeinsam mit ihrer Mutter - die Wohnung im ersten Stock sowie die Mansarde. Sie ist volljährig und selbsterhaltungsfähig. Die bewohnten Räume stellen zumindest einen Teil der bisherigen Ehewohnung des Klägers und der Mutter der Beklagten dar. Die zwischen den Eltern der Beklagten geschlossene Ehe wurde mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der klagende Rechtsanwalt vertritt seit mehrer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Gemessen am Zweck des Gesetzes, das eine Überrumpelung der Parteien verhindern will, entspricht die aus dem Protokoll über die Berufungsverhandlung ersichtliche Vorgangsweise des Berufungsgerichtes § 488 Abs 4 ZPO (SZ 72/129; 10 Ob 67/00a). Es ist entscheidend, ob das Verhalten des Gerichtes dem durch § 488 Abs 4 ZPO gewährleisteten Informationswert entspricht. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rosa K*****, vertreten durch Schatz & Partner Rechtsanwälte OEG in Mödling, gegen die beklagte Partei Erich B*****, vertreten durch Dr. Barbara Wagner, Rechtsanwältin in Wien, wegen Räum... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter P*****, vertreten durch Dr. Heinz Künzel, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei M***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragsgegnerin wurde mit Urteil vom 21. August 1995 rechtskräftig geschieden. 1996 brachte sie einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ein und beantragte u.a. die Übertragung des Hälfteanteils ihres Ex-Ehegatten an einer Liegenschaft. Auf dieser ist auch eine Höchstbetragshypothek über 4,5 Mio S für eine Bank einverleibt, und zwar zur Besicherung eines Betriebsmittelkredits einer GmbH, in deren Firma auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 17. April 2000 der nunmehrigen Oppositionsbeklagten auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 1. März 2000 gegen den nunmehrigen Oppositionskläger die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Gasthaus. Eigentümer des darin befindlichen Inventars war und ist der Kläger. Die Beklagte übergab mit Übergabsvertrag vom 2. Juli 2001 die Liegenschaft an eine näher genannte Über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Eigentümer eines Hauses, in dem sich ein Geschäftslokal befindet. Dieses war von einer Unternehmerin angemietet worden, die dort ihr Unternehmen betrieb. Im Dezember 1973 verkaufte sie das Unternehmen an eine Gesellschaft mbH. Mangels Zustimmung der klagenden Parteien zur Übertragung der Hauptmietrechte bzw mangels Anerkennung der Gesellschaft mbH als neue Hauptmieterin blieb die Unternehmerin Hauptmieterin des Geschäftslokals, soda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 7. 10. 1994 vermietete die Klägerin das Geschäftslokal, dessen Räumung sie begehrt, der S***** GesmbH auf unbestimmte Zeit zum Betrieb eines Baubüros. Als Vertreter der Gesellschaft trat der Klägerin gegenüber Günther S*****, der damalige Geschäftsführer der Gesellschaft auf. Der Beklagte war damals Gesellschafter der Mieterin. Im Jahr 1995 veräußerte er seine Gesellschaftsanteile und vereinbarte mit der Gesellschaft, ab nun das Bestandobjekt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 4***** des Grundbuches ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Die Beklagte ist Eigentümerin der benachbarten Liegenschaft EZ 6***** des Grundbuches ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Die gemeinsame Grenze dieser beiden Liegenschaften ist ca. 127 m lang. Die Liegenschaft der Klägerin ist vermietet; sie weist eine Größe von 2.515m² auf. Die Liegenschaft der Beklagten hat eine Größe von 1.980 m². Die Kläge... mehr lesen...
Begründung: In dem am 16. September 1997 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die verpflichtete Partei als Generalpächterin einer näher bezeichneten Heimgartenanlage gegenüber der Republik Österreich als Verpächterin, näher bezeichnete Pachtgrundstücke zweier Liegenschaften - die in der Anlage A.1 des BundesimmobilienG vom 29. Dezember 2000 BGBl I 2000/141 (im Folgenden nur BIG-G 2000) enthalten sind - bis 31. Dezember 2000 zu räumen und der Verpächterin zu übergeben. Aufgr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schikane liegt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverständnis besteht (RIS-Justiz RS0026265). Diese Interessenabwägung ist stets nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen (1 Ob 215/9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft W*****. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Schwimmbad, das der Ehegatte der Klägerin errichtet hat. Verrohrt und mit Schwimmbadfolie ausgekleidet hat das Schwimmbad der Schwimmbadhersteller Günter P*****. Ihm erlaubte die Klägerin, das Schwimmbad zu fotografieren. Zu diesem Zeitpunkt war noch keine Granitverkleidung angebracht. Günter P***** fotografierte das Schwimmbad mehrmals. Zu einem späteren Zeitpunkt, als... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 50... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der Beklagten und Sebastian B***** ist seit 15. 12. 1999 rechtskräftig geschieden. Sebastian B***** war Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem darauf befindlichen Wohnhaus *****. Auf dieser Liegenschaft ist Wohnungseigentum mit zwei Wohnungseigentumseinheiten begründet. Die Wohnung W1 diente dem Ehepaar und den gemeinsamen Kindern als Ehewohnung. Während Sebastian B***** im Juli oder August 1999 aus der Wohnung auszog, blieb die Bekl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte einen Gastwirtschaftsbetrieb gepachtet. 1991 schaffte sie im Zuge einer Neugestaltung der Inneneinrichtung verschiedene Gegenstände an. Das Pachtverhältnis wurde 1999 mit einem gerichtlichen Vergleich beendet. Die Klägerin verpflichtete sich zur Räumung des Objekts bis 30. 6. 1999. Diesen Termin konnte die Klägerin nicht einhalten, weil einer Bank am Gasthausinventar Sicherungsrechte zustanden und die Bank der Verbringung der Gegenstände aus dem Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Zweitklägerin ist die Schwester der Beklagten; der Erstkläger ihr Schwager. Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** P*****; diese Liegenschaft übergab die Mutter der Zweitklägerin und der Beklagten der Zweitklägerin mit Vertrag vom 15. 10. 1979. Gleichzeitig räumte die Zweitklägerin ihrer Mutter an der Wohnung im ersten Stock des auf der Liegenschaft befindlichen Hauses ein Wohnrecht ein. Die Wohnung ist rund 8... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Es entspricht herrschender Ansicht, dass § 1116a ABGB auch für Untermietverhältnisse gilt (MietSlg 20.179; MietSlg 16.150; Binder in Schwimann, ABGB2 Rz 2 zu § 1116a; Würth in Rummel, ABGB2 Rz 1 zu § 1116a). Demnach wird ein solches Dauerschuldverhältnis nicht schon durch den Tod des Untermieters aufgelöst. Vererblich sind aber auch Mitmietrechte (MietSlg 8.661; Binder in Schwimann aaO Rz 9 zu § 1116a; Würth/Zingher, ... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsverm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber haben die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels darauf gestützt, dass von den Vorinstanzen die Frage, ob es durch konkludente Zustimmung der Erstbeklagten und des Zweitbeklagten zu einer Aufhebung der mit der klagenden Partei getroffenen Vereinbarung vom 28. 11. 1997 gekommen sei, worin der Erstbeklagten unter anderem das unentgeltliche Recht eingeräumt worden war, mit ihrer Familie noch fünf Jahre in dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mitglieder verschiedener Fraktionen im Gemeinderat der Marktgemeinde S*****. Im März 1996 entdeckte man in einem das Gemeindegebiet durchfließenden Gewässer verschiedene Schlachtabfälle, die vom Hof des Beklagten stammten. Der Beklagte bestritt, diese Abfälle in den Bach geworfen zu haben und hatte mit diesem Einwand im Verwaltungsstrafverfahren Erfolg. Der Kläger ist um die Aufklärung des Sachverhaltes bemüht. Die Frage, wer das verbote... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurde von den Vorinstanzen zutreffend dargestellt. In der Entscheidung 10 Ob 2166/96v (MietSlg 48.016) hat der Senat folgendes ausgeführt: "Die gegen den titellosen Inhaber einer Wohnung bzw eines Geschäftslokals eingebrachte Räumungsklage ist als Eigentumsklage zu beurteilen (MGA ABGB34 E 14 zu § 366; 8 Ob 540/93, 8 ObA 252/95). Mit dieser verwirklicht der nicht i... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §354 B
Rechtssatz: Zu den Befugnissen des Eigentümers gehört auch die "Verwaltung" als eine Maßregel der Geschäftsführung. Zu verstehen ist darunter jede Maßnahme rechtlicher oder tatsächlicher Natur, die der Erhaltung oder Verbesserung der dem Eigentümer gehörigen Sache oder der Ziehung und Veräußerung der Früchte dienen soll. Entscheidungstexte 1 Ob 104/99x Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadt Graz ist seit 1914 Eigentümerin der auf einem Grundbuchskörper errichteten und nach schweren Kriegsschäden mit Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wiederaufgebauten Häuser Graz, ***** 29 und 31. Die beiden Häuser sind im stumpfen Winkel aneinandergebaut und haben zwei getrennte Eingänge. Die nordöstlich gelegene Straßenfrontfassade des Hauses 29 ist der Witterung stärker ausgesetzt als die Fassaden des Hauses 31. Die beiden Häuser weisen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344ABGB §354 BABGB §1168ABGB §1293ABGB §1301ABGB §1311 IIAABGB §1332MRK Art11StGG Art12VslgG §2WRG §38
Rechtssatz: 1. Mit der Blockade einer Zufahrtsstraße zu einem Bauplatz durch Demonstranten, wodurch die Bautätigkeit an einem öffentlichen Bauvorhaben verhindert wird, ist ein Eingiff in das Eigentumsrecht des Liegenschaftseigentümers verbunden, wenn die Blockade auf die dauerhafte Entziehung der Benützung der Bauliegenscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der auf Räumung gerichteten Klage gegen zwei Beklagte, die unterschiedliche Rechtstitel zur Benützung hatten, sind diese keine einheitlichen Streitgenossen. Nach Abweisung des Räumungshauptbegehrens gegen den Erstbeklagten bestand daher kein Hindernis, über das auch gegen den Erstbeklagten gerichtete Eventualbegehren auf Feststellung des Nichtbestandes von Mietrechten zu erkennen. Daß die klagende Partei das Eventual... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 1 hängt davon ab, ob die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechtes oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antrag der Revisionswerberin auf Befassung des Verfassungsgerichtshofes "zwecks Überprüfung der §§ 81ff EheG" ist schon deshalb zurückzuweisen, weil den Parteien diesbezüglich kein Antragsrecht zukommt (SSV-NF 4/153, 6/51; 9 ObA 74/94 ua). Abgesehen davon bieten die Ausführungen der Revisionswerberin keinen Anlaß, an der Verfassungsmäßigkeit der genannten Bestimmungen zu zweifeln. Der Antrag der Revisionswerberin au... mehr lesen...