Norm: ABGB §362ABGB §354 B
Rechtssatz: Zu den Befugnissen des Eigentümers gehört auch die "Verwaltung" als eine Maßregel der Geschäftsführung. Zu verstehen ist darunter jede Maßnahme rechtlicher oder tatsächlicher Natur, die der Erhaltung oder Verbesserung der dem Eigentümer gehörigen Sache oder der Ziehung und Veräußerung der Früchte dienen soll. Entscheidungstexte 1 Ob 104/99x Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344ABGB §354 BABGB §1168ABGB §1293ABGB §1301ABGB §1311 IIAABGB §1332MRK Art11StGG Art12VslgG §2WRG §38
Rechtssatz: 1. Mit der Blockade einer Zufahrtsstraße zu einem Bauplatz durch Demonstranten, wodurch die Bautätigkeit an einem öffentlichen Bauvorhaben verhindert wird, ist ein Eingiff in das Eigentumsrecht des Liegenschaftseigentümers verbunden, wenn die Blockade auf die dauerhafte Entziehung der Benützung der Bauliegenscha... mehr lesen...