Begründung: Die Eltern der Klägerin und des mit der Zweitbeklagten verheirateten Erstbeklagten waren Eigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus, die sie der Klägerin und einem weiteren Sohn verkauften. Die Beklagten wurden mit rechtskräftigem Urteil schuldig erkannt, der Klägerin eine Wohnung im Haus, deren Wohnungseigentümerin die Klägerin nach Parifizierung des Hauses geworden war, geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. Die Klägerin begehrte 60.000 EUR sA an Benützungsentgel... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB). Art 7 lautet: „Obliegenheit des Versicherungsnehmers im Schadenfall 1. Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines Schadens folgende Obliegenheiten: a) Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderun... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 AABGB §452 A
Rechtssatz: Die Übertragung von Sicherungseigentum an einem Warenlager (im Wert von zwanzig Millionen Schilling) kommt nicht wirksam zustande, wenn das Warenlager ungeachtet der Bestellung eines "Lagerhalters" (eines Angestellten des Sicherungsgebers) für jeden Bediensteten für zugänglich blieb, laufend Halbprodukte und Fertigprodukte aus dem Warenlager entnommen wurden und an deren Stelle andere in das Lager gebrac... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 ÜbsABGB §302 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 302 ABGB A Allgemeines B Das Unternehmen als Gesamtsache C Der (Immaterielle) Unternehmenswert Informationen zu § 302 ABGB Verweisungen: Entscheidung zum Zubehör eines Unternehmens (insbesondere Bestandrechte) siehe bei § 294 ABGB unter C. Entscheidung zur Haftung für Unternehmensschulden (auch bei Rückstellung usw) siehe bei § 1409 ABGB. Entscheidung zur Unterneh... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 A
Rechtssatz: Eine Wohnungseinrichtung ist im Zweifel keine Gesamtsache. Entscheidungstexte 7 Ob 2126/96i Entscheidungstext OGH 11.06.1996 7 Ob 2126/96i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102083 Dokumentnummer JJR_19960611_OGH0002_0070OB02126_96I0000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §302 A
Rechtssatz: Warenlager sind Gesamtsachen im Sinn des § 302 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 45/94 Entscheidungstext OGH 27.04.1994 3 Ob 45/94 Veröff. SZ 67/78 3 Ob 2442/96f Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 2442/96f European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 22.Juni 1990, Zl. 8W-WVA-425/2/1990, wurden gemäß § 34 WRG zum Schutz des E*****-Brunnens für die Trinkwasserversorgung der beklagten Gemeinde gegen Verunreinigung und eine Beeinträchtigung seiner Ergiebigkeit Schutzgebiete bestimmt und besondere Anordnungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb dieser Schutzzonen getroffen. In der hier maßgeblichen Schutzzone II gilt unter anderem für die Grunds... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Aufkündigung als wirksam und trug der beklagten Partei auf, den Bestandgegenstand - einen näher bezeichneten Verkaufsraum in der Kassenhalle des Wiener Westbahnhofes samt einem Raum im Verbindungstrakt dieses Bahnhofes und einem weiteren Raum im Keller - geräumt von ihren Fahrnissen der klagenden Partei binnen 14 Tagen zu übergeben. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei. Dies... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Wien 1*****. Mit Vertrag vom 10. Dezember 1984 mietete die Kommanditgesellschaft Josef ***** (im folgenden Kommanditgesellschaft) ab 1. Jänner 1985 auf unbestimmte Zeit Geschäftsräume zum Betrieb eines Handels mit Waren aller Art zu einem frei vereinbarten, wertgesicherten Hauptmietzins von monatlich S 60.500,-- sowie von monatlich S 7.500,-- für ein Reklameschild. Der Mietzins samt Zuschlägen ist im voraus mona... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von S 9.624,-- s.A. Der Beklagte, der bei ihr eine Ärztebetriebsbündelversicherung für die Zeit vom 1.10.1987 bis 1.10.1997 abgeschlossen habe, habe diese mit Schreiben vom 29.9.1988 gekündigt, weil er seine zahnärztliche Praxis in Salzburg, Gorianstraße 4, mit 1.1.1989 auflöse. Die klagende Partei habe die Kündigung zunächst akzeptiert, weil ihr der Beklagte mitgeteilt habe, er werde eine unselbständige Tätigkeit anneh... mehr lesen...
Begründung: Als Erben der am 17. 11. 1988 verstorbenen Maria S*** kommen ihre drei Kinder Elisabeth W***, Dr. Karl Friedrich S*** und Wolfgang S*** in Betracht. Noch vor Abgabe von Erbserklärungen überließ das Erstgericht den Genannten mit rechtskräftigem Beschluß vom 6. 2. 1989 die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses. Inzwischen haben Elisabeth W*** und Dr. Karl Friedrich S*** aufgrund des Gesetzes je zu einem Drittel des Nachlasses eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Di... mehr lesen...