RS OGH 1996/9/16 ABGB § 302

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Veröffentlicht am 16.09.1996
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Norm

ABGB §302 Übs
ABGB §302 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 302 ABGB

A Allgemeines

B Das Unternehmen als Gesamtsache

C Der (Immaterielle) Unternehmenswert

Informationen zu § 302 ABGB

Verweisungen:

Entscheidung zum Zubehör eines Unternehmens (insbesondere Bestandrechte) siehe bei § 294 ABGB unter C.

Entscheidung zur Haftung für Unternehmensschulden (auch bei Rückstellung usw) siehe bei § 1409 ABGB.

Entscheidung zur Unternehmenspacht und zur Unterscheidung von der Raummiete siehe bei § 1091 ABGB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102543

Dokumentnummer

JJR_19960916_OGH0002_000ABG00302_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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