Laut Schuldschein vom 15. November 1974 hatte der Beschwerdeführer von seinen mj. Kindern JV, CV und SV ein Darlehen von S 2,000.000,-- ausbezahlt erhalten. In diesem Schuldschein hatte der Beschwerdeführer die ihm gehörige Liegenschaft EZ. 850 des Grundbuches O. für einen Betrag von S 3,000.000,-- zugunsten seiner Kinder verpfändet und die entsprechende Aufsandungsklausel erteilt. Laut der in den Akten erliegenden Abschrift war der Schuldschein vom Beschwerdeführer, ferner von Dkfm. ... mehr lesen...
Index: Stempel- und Rechtsgebühren20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §233 ABGB §271 GebG 1957 §17 Abs1GebG 1957 §19 Abs2GebG 1957 §33 TP18GebG 1957 §33 TP8 ABGB § 233 heute ABGB § 233 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...