Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Norm: ABGB §189 Abs2ABGB §281 Abs3ABGB §282
Rechtssatz: Gegen seinen Willen darf ein Angehöriger nicht zum Sachwalter bestellt werden. Ein Angehöriger ist nicht „besonders geeignet" iSd § 189 Abs 2 ABGB, sodass er zur Bestellung als Sachwalter bereit sein muss. Entscheidungstexte 2 R 125/06g Entscheidungstext LG Feldkirch 18.05.2006 2 R 125/06g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §279ABGB §281 Abs3ABGB idF ArtI Z38 KindRÄG 2001 §189 Abs2AußStrG §238 Abs1
Rechtssatz: Unter "besonders geeignete Personen" im Sinne § 189 Abs 2 ABGB idF Art I Z 38 KindRÄG 2001 werden zunächst jene nach § 281 Abs 3 ABGB zu bestellenden Personen einzuordnen sein, weil die besondere Eignung unzweifelhaft Bestellungsgrund ist und das Gesetz zum Wohl des Betroffenen (Behinderten) besondere Eigenschaften des zu Bestellenden zwingend nor... mehr lesen...
Norm: ABGB idF ArtI Z38 KindRÄG 2001 §189 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeswortlaut und den Materialien kann vielmehr jede besonders geeignete Person bei Unzumutbarkeit die Übernahme der Obsorge ablehnen. Jede andere geeignete Person ist schon mangels Bereitschaft nicht zu betrauen beziehungsweise zur Übernahme nicht verpflichtet. Diese Bestimmung ist im Sachwalterrecht gemäß § 282 Abs 1 ABGB idF KindRÄG 2001 entsprechend anzuwenden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §279ABGB §281ABGB idF ArtI Z38 KindRÄG 2001 §189 Abs2
Rechtssatz: § 281 Abs 3 ABGB zeigt, dass bei der Auswahl des Sachwalters besonders auf die Art der Angelegenheiten, die zu besorgen sind, zu achten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 252/97h Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 252/97h 10 Ob 317/00s Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...