RS OGH 2006/5/18 2R125/06g

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Veröffentlicht am 18.05.2006
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Norm

ABGB §189 Abs2
ABGB §281 Abs3
ABGB §282

Rechtssatz

Gegen seinen Willen darf ein Angehöriger nicht zum Sachwalter bestellt werden. Ein Angehöriger ist nicht „besonders geeignet" iSd § 189 Abs 2 ABGB, sodass er zur Bestellung als Sachwalter bereit sein muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2006:RFE0000154

Dokumentnummer

JJR_20060518_OLG0819_00200R00125_06G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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