Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht, oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder un... mehr lesen...
Norm: ABGB §177b E
Rechtssatz: Bei aufrechter Ehe der Eltern eines minderjährigen Kindes ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 177b ABGB nur, dass die Eltern nicht bloß vorübergehend getrennt leben. Entscheidungstexte 10 Ob 325/02w Entscheidungstext OGH 10.12.2002 10 Ob 325/02w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß beide Elternteile in der Tagsatzung vom 12.2.1997 und sogar noch am 26.2.1998 einvernehmlich zur Klärung, an wen eine Obsorgeübertragung erfolgen soll, nur eine weitere Stellungnahme der BH Graz-Umgebung zu der bereits am 12.2.1997 beantragten und vorliegenden begehrt haben, ist die Frage, ob diese die getroffenen Feststellungen rechtfertigte oder noch weitere Beweise notwendig waren, eine solche der... mehr lesen...
Begründung: Der 16-jährige Christian S*** ist ein eheliches Kind der 39-jährigen Hausfrau (und Geschäftsführerin) Helga S*** und des 75-jährigen Pensionisten Wilhelm S***. Die Ehe ist aufrecht, ein Scheidungsverfahren nicht anhängig. Die Ehewohnung befand sich seit vielen Jahren im Hause Roseneckstraße Nr. 21 in Pörtschach (EZ 83 KG Sallach Grundbuch Klagenfurt), das aufgrund des Übergabsvertrages vom 20. Oktober 1983 im Alleineigentum des Minderjährigen steht. Beiden Eltern ist a... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährigen Kinder Lydia, Ewald und Sabine L*** entstammen der Ehe des Ing. Erich L*** mit Hedwig L***. Zwischen den Eltern ist ein Ehescheidungsverfahen anhängig, doch wohnen diese nach wie vor mit den Kindern zusammen im gemeinsamen Haushalt. Das Erstgericht hat der Mutter die elterlichen Rechte und Pflichten im Umfang des § 144 ABGB entzogen und diese Rechte allein dem Vater zuerkannt. Hiebei ging es von den wesentlichen Feststellungen aus, daß zwischen den E... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 BABGB §177b E
Rechtssatz: Bei aufrechter Ehe ist, sieht man von Fällen des § 176 ABGB ab, eine Entscheidung nach § 177 ABGB nur zulässig, wenn zweifelsfrei eine nicht nur vorübergehende Trennung der Eltern vorliegt. Das bloße Fehlen jeglicher Kontakte zwischen ihnen genügt nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 624/81 Entscheidungstext OGH 11.06.1981 7 Ob 624/81 ... mehr lesen...