Norm: ABGB §176b Info
Rechtssatz: Informationen zu § 176b ABGB In Kraft durch KindRÄG BGBl 1989/162 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102389 Dokumentnummer JJR_19960912_OGH0002_000ABG00176_9600000_003 mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1ABGB §176bMRK Art8 I4MRK Art13 III2
Rechtssatz: Es würde den durch Art 8 MRK und § 176b ABGB verbürgten materiellen Schutz der Elternrechte und das den Eltern durch Art 13 MRK eingeräumte Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, wesentlich schwächen, würden an Form und Inhalt einer solchen Beschwerde höhere Anforderungen gestellt, als sie von der neueren Rechtsprechung des Oberst... mehr lesen...
Begründung: Der Magristrat der Stadt W***** stellte am 22. 8. 1991 den Antrag, den Eltern die Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung zu entziehen und diese dem Magistrat der Stadt W***** zu übertragen, die Erziehung des Kindes in einem Heim anzuordnen und die bereits erfolgte Unterbringung in einem bestimmten Kinderheim zu genehmigen. Hiezu brachte er vor, das Kind sei bereits mehrmals mit Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden, die den Verdacht einer Mißhandlung rech... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist das uneheliche Kind der Revisionsrekurswerberin, einer Witwe, die mit dem Vater des Kindes Werner L***** bis September 1989 in Lebensgemeinschaft in einem dem Vater gehörigen Reihenhaus in H***** wohnte. Aus der Ehe der Mutter entstammen zwei Mädchen. Der Vater wurde zu einem monatlichen Unterhalt von S 1.860,-- verpflichtet (ON 21); ihm wurde über seinen Antrag ein Besuchsrecht eingeräumt (ON 25, 31 und 39). Am 19.6.1991 beantragte der Vater, ihm... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Elisabeth und Brigitte F***** sind eheliche Kinder von Josef und Margaretha F*****. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mödling vom 13. 2. 1985 wurde für die genannten Minderjährigen die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung in einem Kleinkinderheim gemäß § 26 Abs.3 JWG 1954 angeordnet. Über Antrag des Bezirksjugendamtes für den 21. Wiener Gemeindebezirk genehmigte das Bezirksgericht Mödling die Unterbringung der Minderjährigen bei den Pflegeeltern Brigi... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §176b
Rechtssatz: Sind die Kinder bei Pflegeeltern untergebracht, liegt eine Übertragung der Ausübung der Obsorge durch
Begründung: eines Pflegeverhältnisses (§ 186 ABGB) vor. Entscheidungstexte 8 Ob 515/91 Entscheidungstext OGH 21.03.1991 8 Ob 515/91 1 Ob 119/97z Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §176bABGB §186
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger darf die Ausübung der Obsorge Dritten übertragen. Die gänzliche Entfernung der Kinder aus ihrer bisherigen Umgebung und die Unterbringung bei Pflegeeltern im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe gilt als Übertragung der Obsorge an den Jugenwohlfahrtsträger, wobei die Ausübung der Obsorge wiederum dann an Dritte übertragen ist. Damit ist die Obsorge jedenfalls für Pf... mehr lesen...
Norm: ABGB §176bABGB §181 Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §176 Abs2AußStrG 2005 §107 Abs3
Rechtssatz: In dieser Regelung drückt sich der Grundsatz der Familienautonomie aus. Sie stellt einen ganz allgemeinen Grundsatz des Kindschaftsrechtes dar. Sie ist aber im Zusammenhang mit § 176 Abs 2 zweiter Satz ABGB zu lesen. Entscheidungstexte 7 Ob 585/90 Entscheidungstext OGH 07.06.1990 7 Ob 5... mehr lesen...