Norm
ABGB §176bRechtssatz
In dieser Regelung drückt sich der Grundsatz der Familienautonomie aus. Sie stellt einen ganz allgemeinen Grundsatz des Kindschaftsrechtes dar. Sie ist aber im Zusammenhang mit § 176 Abs 2 zweiter Satz ABGB zu lesen.In dieser Regelung drückt sich der Grundsatz der Familienautonomie aus. Sie stellt einen ganz allgemeinen Grundsatz des Kindschaftsrechtes dar. Sie ist aber im Zusammenhang mit Paragraph 176, Absatz 2, zweiter Satz ABGB zu lesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0048736Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2026