Entscheidungen zu § 165b ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 1992/11/26 1Ob622/92

Norm: ABGB §165b
Rechtssatz: Entspricht die Namensgebung indes dem Kindeswohl nicht, darf die verweigerte Zustimmung selbst dann nicht ersetzt werden, wenn der Zustimmungsberechtigte für seine Erklärung keine gerechtfertigten
Gründe: geltend macht oder machen könnte. Das Gericht, wird es um die Zustimmungsersetzung angegangen, in jedem Fall - ob also nun die Zustimmung aus gerechtfertigten Gründen verweigert wird oder nicht - zu prüfen hat, ob d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1992

RS OGH 1992/11/26 1Ob622/92

Norm: ABGB §165a Abs3ABGB §165b
Rechtssatz: Maßgeblich für die in § 165 a Abs 3 und in § 165 b ABGB vorgesehenen gerichtlichen Entscheidungen ist letztlich immer das Wohl des Kindes. Leben Vater, Mutter und Kind zusammen, würde sich durch die Namensgebung seitens des Vaters nichts ändern; das Wohl des Kindes erfordert es daher im Regelfall nicht die verweigerte Zustimmung der Ehefrau des Vaters zu ersetzen. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1992

RS OGH 1988/5/31 5Ob546/88, 3Ob542/88, 1Ob622/92, 4Ob529/93

Norm: ABGB §165b
Rechtssatz: Allfällige gerechtfertigte Weigerungsgründe sind gegen das Kindeswohl abzuwägen. Entscheidungstexte 5 Ob 546/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 5 Ob 546/88 Veröff: SZ 61/137 3 Ob 542/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 3 Ob 542/88 Auch 1 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1988

RS OGH 1988/5/31 5Ob546/88, 7Ob622/90

Norm: ABGB §165b
Rechtssatz: Bei der nach § 165 b Abs 2 ABGB zu geltenden gerichtlichen Entscheidung ist zwar ausschließlich auf das Kindeswohl abzustellen, doch kann die Persönlichkeit des Namensgebers nicht völlig außer Betracht bleiben. Entscheidungstexte 5 Ob 546/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 5 Ob 546/88 Veröff: SZ 61/137 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1988

RS OGH 1973/4/12 2Ob44/73

Norm: ABGB §165bAußStrG §16 BII2i1RpflG §16
Rechtssatz: Die Ersetzung der Zustimmung des unehelichen Vaters zu der Erklärung des Ehemannes der Mutter, dem Mündel seinen Namen geben zu wollen, bleibt dem Richter vorbehalten. Entscheidungstexte 2 Ob 44/73 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 2 Ob 44/73 SZ 46/11 = RZ 1973/148,142 = EvBl 1973/214 S 460 = ÖA 1976,66 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.1973

RS OGH 1973/4/4 5Ob63/73

Norm: ABGB §165bAußStrG §16 BII2g
Rechtssatz: Es bedeutet keine Nichtigkeit, sondern bloß eine Mangelhaftigkeit, wenn in erster Instanz vor der Beschlußfassung nach § 165 b ABGB keine Erhebungen darüber gepflogen wurden, ob im Sinne der Behauptung der Kindesmutter der außereheliche Vater tatsächlich seit mindestens sechs Monaten unbekannten Aufenthaltes war oder ob die Verbindung mit ihm nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1973

Entscheidungen 1-6 von 6