Entscheidungen zu § 165 ABGB

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vfgh Beschluss 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.04.2022

RS Vfgh 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.04.2022

TE Vfgh Beschluss 1995/6/29 G292/94

Begründung: I. §165 ABGB lautete in der Fassung des Bundesgesetzes über die Neuordnung des Kindschaftsrechts, BGBl. 403/1977: "Das uneheliche Kind erhält den Geschlechtsnamen der Mutter." 1. Der vorliegende, am 16. Dezember 1994 eingelangte Antrag begehrt die Aufhebung des §165 ABGB. Antragsteller sind eine 1978 verwitwete Mutter und ihre 1993 geborene Tochter. Sie erachten die Vorschrift als unmittelbar für sie anwendbar, streben an, daß die Tochter den Familiennamen der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.06.1995

RS Vfgh 1995/6/29 G292/94

Index: 20 Privatrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangPersonenstandsG §72ABGB §165
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Regelung des Namens des unehelichen Kindes wegen zu eng gefaßten Antragsbegehrens; untrennbarer Zusammenhang zwischen der Regelung des ABGB über die Namensführung und der Regelung des Persone... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.06.1995

TE Vfgh Beschluss 1994/10/11 G258/93

Begründung: I. §165 ABGB lautet in der Fassung des BG BGBl. 403/1977: "Das uneheliche Kind erhält den Geschlechtsnamen der Mutter." 1. Der vorliegende Antrag begehrt die Aufhebung des Wortteiles "Geschlechts" im §165 ABGB. Die Antragstellerinnen sind eine 1978 verwitwete Mutter und ihre 1993 geborene Tochter. Sie erachten diese Vorschrift als unmittelbar für sie wirksam und den Umweg über ein Namensänderungsverfahren (nach dem Namensänderungsgesetz - NÄG) für nicht zumutba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.10.1994

RS Vfgh 1994/10/11 G258/93

Index: 20 Privatrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangABGB §93ABGB §165
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Regelung des Namens des unehelichen Kindes wegen zu eng gefaßten Antragsbegehrens; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zu Akten positiver Gesetzgebung im Zuge der Aufhebung von Gesetzesbest... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.10.1994

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