Norm: ABGB §1497ABGB §1501VersVG §154
Rechtssatz: Bei einer uneingeschränkten Weiterverweisung des eine Ansprüche geltend machenden Geschädigten durch den Schädiger (= Versicherungsnehmer bzw Versicherten) an den Haftpflichtversicherer, geht die Regulierungsvollmacht des Versicherers über die Deckungssumme hinaus. Das heißt, durch Vergleichsverhandlungen des Geschädigten mit dem Haftpflichtversicherer über Ersuchen des Versicherungsnehmers trit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494ABGB §1497 IIIAußStrG §78AußStrG §129
Rechtssatz: Ein Antrag auf abhandlungsgerichtliche Genehmigung einer (angeschlossenen) Klage unterbricht die Verjährung. Entscheidungstexte 5 Ob 212/04v Entscheidungstext OGH 29.10.2004 5 Ob 212/04v Veröff: SZ 2004/154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...