Norm: ABGB §1497
Rechtssatz: Die Klagserhebung unterbricht dann nicht die Verjährung, wenn die Klageforderung bisher (hier: mangels nachvollziehbarer Aufschlüsselung) nicht fällig war und auch durch die Klage keine Fälligstellung herbeigeführt wird. Entscheidungstexte 15 R 29/99s Entscheidungstext OLG Wien 25.03.1999 15 R 29/99s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 GABGB §1501ZPO §228 FZPO §228 H4
Rechtssatz: Das Anbringen und die Zurückweisung (Abweisung) einer negativen Feststellungsklage bewirkt keine Unterbrechung der Verjährung. Träte sonst die Verjährung einer Forderung deshalb ein, weil infolge Anhängigkeit einer negativen Feststellungsklage die Einbringung einer positiven Feststellungsklage - wegen Streitanhängigkeit - nicht möglich war, ist das Rechtsschutzbedürfnis des Anspruchs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CABGB §1302 AABGB §1313a IIIfABGB §1497 IVBABGB §1497 IVCRAO §28 Abs1 lithRAO §34 Abs3 Z1
Rechtssatz: Der für einen verstorbenen Rechtsanwalt bestellte mittlerweilige Stellvertreter hat die Klienten des Verstorbenen über die Notwendigkeit der Fortsetzung eines unter- brochenen oder ruhenden Verfahrens zur Abwendung von Verjährungsfolgen nach § 1497 ABGB aufzuklären. Er haftet für das Verschulden seiner Konzipientin gemäß § 1313... mehr lesen...