Entscheidungen zu § 1484 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2004/11/23 1Ob181/04f

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Entscheidung | OGH | 23.11.2004

RS OGH 2004/11/23 1Ob181/04f, 4Ob177/19m

Norm: ABGB §481ABGB §1479ABGB §1484
Rechtssatz: Der Anspruch auf
Begründung: eines auf vertraglicher Grundlage zugestandenen dinglichen Rechts - wie etwa einer Grunddienstbarkeit - mittels der nach dem Gesetz gebotenen Erwerbsart kann solange nicht wegen Verjährung scheitern, als die dafür maßgebende Obligation noch unverjährt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 181/04f Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.2004

TE OGH 1988/5/10 10Ob512/88

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 236 der Katastralgemeinde Mariazell, zu der das Grundstück 109/1 gehört, der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 334 derselben Katastralgemeinde, in der das Grundstück 109/2 enthalten war; dieses Grundstück wurde in der Folge Teil eines anderen Grundstücks mit der Benützungsart Baufläche. Mit Kaufvertrag vom 30. Jänner 1927 verpflichteten sich die damaligen Eigentümer der nunmehr dem Kläger gehörenden Liege... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.1988

RS OGH 1988/5/10 10Ob512/88, 1Ob181/04f

Norm: ABGB §1484
Rechtssatz: Eine Gelegenheit gilt erst dann im Sinne des § 1484 ABGB als versäumt, wenn - konkret - nicht nur die Möglichkeit, sondern auch der Anlaß bestand, das Recht auszuüben. Bezieht sich das Recht auf die Errichtung eines Bauwerks (hier: Dienstbarkeit der Duldung des Anbaus an das Nachbarhaus und des Zumauerns von Fenstern in diesem), so besteht der Anlaß, es auszuüben, erst, wenn mit der Bauführung begonnen wird, und dah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1988

RS OGH 1988/5/10 10Ob512/88

Norm: ABGB §1479ABGB §1484
Rechtssatz: Auf Rechte, die nur selten ausgeübt werden können, ist § 1479 ABGB nicht anzuwenden. Sie verjähren daher nicht schon wegen Nichtgebrauchs oder Stillschweigens innerhalb der Verjährungszeit, sondern erst, wenn drei Gelegenheiten zur Ausübung versäumt wurden. Entscheidungstexte 10 Ob 512/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 10 Ob 512/88 Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1988

RS OGH 1988/5/10 10Ob512/88

Norm: ABGB §1484
Rechtssatz: § 1484 ABGB ist auch auf Dienstbarkeiten, die nur selten ausgeübt werden können (hier: Dienstbarkeit der Duldung des Anbaus an das Nachbarhaus und des Zumauerns von Fenstern in diesem), anzuwenden. Entscheidungstexte 10 Ob 512/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 10 Ob 512/88 Veröff: SZ 61/114 Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1988

RS OGH 1959/3/5 5Ob106/59

Norm: ABGB §1479ABGB §1484
Rechtssatz: Eine Gebrauchsverjährung kommt nur bei Dienstbarkeiten und Reallasten, nicht aber bei Schuldforderungen und anderen Rechten in Frage. Entscheidungstexte 5 Ob 106/59 Entscheidungstext OGH 05.03.1959 5 Ob 106/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0034166 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.03.1959

Entscheidungen 1-7 von 7