RS OGH 1988/5/10 10Ob512/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1988
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Norm

ABGB §1484

Rechtssatz

§ 1484 ABGB ist auch auf Dienstbarkeiten, die nur selten ausgeübt werden können (hier: Dienstbarkeit der Duldung des Anbaus an das Nachbarhaus und des Zumauerns von Fenstern in diesem), anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0034186

Dokumentnummer

JJR_19880510_OGH0002_0100OB00512_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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