Entscheidungsgründe: Der Kläger war Untermieter einer Wohnung in einem Haus der Beklagten. Zwischen dieser und der Hauptmieterin wurde ein Räumungsvergleich abgeschlossen. Im folgenden Räumungsexekutionsverfahren erlegte der Kläger Sicherheitsleistungen von S 97.460,-- und S 30.000,--. Mit seiner Klage begehrte er, die Beklagte zu verpflichten, der Ausfolgung dieser Erläge zuzustimmen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren hinsichtlich des Erlages von S 30.000,-- mit S 10.29... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 C ABGB §1483 EO § 44 heute EO § 44 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 44 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 44 gültig von 01.07.2010 bis 30.06.2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erwarb im Februar oder März 1987 bei der Beklagten ein Motorboot Marke Fjord 30, Weekender. Im Winter 1987/88 wurden von der Beklagten an diesem Boot mehrere Reparaturen sowie ein Transport und sonstige Nebenleistungen vorgenommen, zu deren Bezahlung der nunmehrige Kläger im Verfahren 39 Cg 195/89 des Handelsgerichtes Wien rechtskräftig schuldig erkannt wurde. Dieses Urteil wurde vom Kläger vor Einbringung dieser Klage vollständig erfüllt. Der Geschäft... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 I ABGB §933 Abs2 II ABGB §1052 A ABGB §1483 BGB §223HGB §369 ABGB § 471 heute ABGB § 471 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 933 heute ABGB § 933 gültig ab 01.01.2022 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 I ABGB §1483 HGB §369 ABGB § 471 heute ABGB § 471 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1483 heute ABGB § 1483 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 I ABGB §1483 HGB §369 ABGB § 471 heute ABGB § 471 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1483 heute ABGB § 1483 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1483 ABGB § 1483 heute ABGB § 1483 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Diese Bestimmung ist zwar auf Pfandrechte an Rechten analog anzuwenden, die Verjährung der verpfändeten Forderung des Verpflichteten gegen den Drittschuldner wird aber durch § 1483 ABGB nicht berührt, sod... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden kurz Klägerin) hat am 3. August 1982 zu 1 Cg 56/87 des Kreisgerichtes Steyr von der beklagten und widerklagenden Partei (im folgenden Beklagte) die Herausgabe von Maschinen und die Zahlung von S 150.000,-- begehrt. Die Beklagte hat Mängel behauptet und am 4. Jänner 1983 zu 1 Cg 2/83 des Kreisgerichts Steyr aus dem Titel des Schadenersatzes, verursacht durch Mängel der gelieferten Maschinen, S 644.280 s.A. v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1483 ABGB § 1483 heute ABGB § 1483 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass nur das Recht auf Ausübung des Pfandrechtes nicht verjährt, wohl aber die persönliche Forderung (Schubert in Rummel Rdz 3 zu § 1483). Diese Bestimmung ist dahin a... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a B ABGB §1483 ABGB § 880a heute ABGB § 880a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1483 heute ABGB § 1483 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Der inzwischen (28. Juli 1985) verstorbene Vater des Klägers bestellte zur Sicherung von Forderungen, die den Beklagten aus den mit dem Kläger und seiner Frau am 22. Juli 1985 abgeschlossenen (Unter-)mietvertrag über eine Wohnung im Hause der Beklagten in Pinsdorf 175 entstehen würden, das Sparbuch der S*** V*** 0010-342657 mit dem Losungswort "Miete Sohn" mit einem Einlagenstand von S 50.000,-- als "Zwischenpfand", das nach Bestellung einer Bankgarantie wieder ausge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1483 ABGB § 1483 heute ABGB § 1483 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der Grundgedanke, daß der Gläubiger, der ein Pfand in Händen hat, ohne Gefahr eines Rechtsverlustes untätig bleiben darf, gilt auch für Fallfristen; ein Grund, nach dem Regelungszweck des § 1483 ABGB zwis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erteilte am 25. Oktober 1974 dem Beklagten den Auftrag, die komplette Heizungs- und Lüftungsanlage für die Wohnhausanlage einschließlich Garage bis Ende August 1975 herzustellen. Die Garage konnte ab 1. September 1975 nicht in Benützung genommen werden. Am 5. März 1980 (im Ersturteil offenbar irrig: 3. März 1980) brachte der nunmehrige Beklagte Ing. Hans H***** gegen den nunmehrigen Kläger Mag. arch. Gerhard S***** zu 40 c Cg 63/80 des Landesgerichts ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1483 ABGB § 1483 heute ABGB § 1483 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
§ 1483 ABGB hindert selbst in seinen Anwendungsfällen die Verjährung der gesicherten Forderung nicht. Paragraph 1483, ABGB hindert selbst in seinen Anwendungsfällen die Verjährung der gesicherten Forderu... mehr lesen...
Der Kläger erteilte am 21. März 1970 der Beklagten den Auftrag, sein Haus in Z mit einer Beschichtung zu versehen, wobei der Unterputz vom Kläger anzubringen war. Der Kläger übergab der Beklagten zur Deckung des vereinbarten Werklohns einen von ihm und seiner Frau akzeptierten Blankowechsel. Die Beschichtungsarbeiten wurden am 19. Juli 1973 durchgeführt. Nach Übermittlung der Rechnung vom 27. Juli 1973 über 38 896.90 S bezahlte der Kläger am 2. August 1973 einen Betrag von 33 060 S... mehr lesen...
Die Klage auf Herausgabe von als Faustpfand übergebenen Gegenständen wurde vom Berufungsgericht abgewiesen. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen des Berufungsgerichtes: Prozeßentscheidend ist die Lösung der Rechtsfrage, ob auch im Fall einer durch ein Faustpfand versicherten Forderung die Zinsen gemäß § 1480 ABGB. in drei Jahren verjähren oder ob in einem solche Falle auch für die Zinsen die allgemeine 30jährige Verjährungsfrist gilt. Wen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1483 ABGB § 1483 heute ABGB § 1483 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der § 1483 ABGB ist auf ein dem Gläubiger zur Deckung gegebenes Blankoakzept nicht anwendbar. Der Paragraph 1483, ABGB ist auf ein dem Gläubiger zur Deckung gegebenes Blankoakzept nicht anwendbar.
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