Norm:        ABGB §1438 AbABGB §1438 AcABGB §1438 EABGB §1439 Satz2KO §39 Abs1KO §42                               
Rechtssatz:          Gegen eine von der Konkursmasse im Anfechtungsprozess eingeklagte Geldforderung kann der Anfechtungsgegner mit einer als Masseforderung zu qualifizierenden Geldforderung ohne jede Einschränkung aufrechnen; die Aufrechnungsvoraussetzungen der Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit sind diesbezüglich gegeben.                     Entscheidungstexte              ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1439                               
Rechtssatz:          Der Schuldner darf seine nach dem Vertrag jährlich fällig werdenden Teilverpflichtungen auch vorzeitig zur Tilgung bringen, (Aufrechnung) wenn die Ratenfälligkeiten offensichtlich nur in seinem Interesse vereinbart wurden.                     Entscheidungstexte                                 6  Ob   594/79      Entscheidungstext  OGH  24.10.1979  6  Ob   594/79                                                Europea...                    mehr lesen...                
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konzess... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §1438 AbABGB §1438 CbABGB §1439                               
Rechtssatz:          Steht die vom Beklagten eingewendete Gegenforderung mit der Forderung des Klägers in rechtlichem Zusammenhang, schließt es schon die gemeinsame Wurzel beider Ansprüche aus, die sonst zulässige Gegenforderung nur mangels Liquidität nicht zu prüfen.                     Entscheidungstexte                                  1  Ob   538/77       Entscheidungstext  OGH  02.03.1977  1  Ob   538/77  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1439                               
Rechtssatz:          Die Kompensationsvoraussetzungen zwischen der Pachtzinsforderung und einem erst künftig mit Beendigung des Pachtverhältnisses nach Wahl des Verpächters entstehenden Ersatzanspruch des Pächters liegen nicht vor.                     Entscheidungstexte                                 6  Ob   113/62      Entscheidungstext  OGH  02.05.1962  6  Ob   113/62                                                European Case Law I...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1439                               
Rechtssatz:          Wenn gegen eine noch nicht fällige Forderung des Gläubigers eine fällige Gegenforderung des Schuldners aufgerechnet werden soll, gibt es praktisch nur eine vertragliche Aufrechnung. Anders wäre die Sache allenfalls, wenn die Frist zur Erfüllung der Forderung des Gläubigers ausschließlich zu Gunsten des Schuldners gesetzt wurde, weil sich dann die Ansicht vertreten läßt, der Schuldner könne auch vorzeitig zahlen und ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1438 AeABGB §1439ZPO §391 C                               
Rechtssatz:          Aufrechnung einer fälligen Gegenforderung mit einer nicht fälligen Hauptforderung ist ohne Zustimmung des Gläubigers unzulässig.                     Entscheidungstexte                                 1 Ob 65/58      Entscheidungstext  OGH  26.03.1958  1 Ob 65/58                                           3 Ob 675/82      Entscheidungstext  OGH  16.02.1983  3 Ob 675/82   Auch                    ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1439AbgO §401                               
Rechtssatz:          Eine der Höhe nach unbestimmte und allenfalls erst zu erwartende Wertersatzstrafe ist zur Aufrechnung nicht geeignet.                     Entscheidungstexte                                 7  Ob   464/56      Entscheidungstext  OGH  26.09.1956  7  Ob   464/56                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0033920                   Dokumentnumm...                    mehr lesen...                
Gesellschafter der klagenden Partei, einer GesmbH., sind der Beklagte mit einem Anteil von 30%, Dr. Michael Th., mit 10%, Franz P. mit 55% und Gottfried Sch. mit 5%. Die Stammeinlage des Beklagten beträgt 18.000 S. Zwischen der protokollierten Firma, Technische Großhandlung Ernst H. OHG., Alleininhaber der Beklagte, und der klagenden Partei bestand überdies ein Verrechnungsverhältnis, das am 1. Jänner 1953 einen Saldo zugunsten der klagenden Partei aufwies, der 82.779.59 S betrug. ... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §1439                               
Rechtssatz:          Ein bloß aufschiebend bedingtes Recht eignet sich nicht zur Kompensation.                     Entscheidungstexte                                  1  Ob   548/54       Entscheidungstext  OGH  07.07.1954  1  Ob   548/54    Veröff: SZ 27/195                                           2  Ob   443/56      Entscheidungstext  OGH  31.10.1956  2  Ob   443/56   Beisatz: Sie sind erst nach Erfüllung der Bedingung aufrechenbar;...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1439                               
Rechtssatz:          Die rechtskräftig festgestellten Kosten einer Sicherstellungsexekution sind so lange nicht zur Aufrechnung geeignet, als nicht die gesicherte Forderung rechtskräftig zuerkannt wurde.                     Entscheidungstexte                                 1  Ob   767/30      Entscheidungstext  OGH  12.08.1930  1  Ob   767/30   Veröff: SZ 12/187                                                European Case Law Identifie...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1439                               
Rechtssatz:          Gegenforderungen des Drittschuldners, die zur Zeit der Abtretung der Forderung dem Gläubiger gegenüber zwar schon bestanden, aber noch nicht fällig waren, können nach Eintritt der Fälligkeit dem Erwerber der Forderung aufgerechnet werden, auch wenn er zur Zeit der Abtretung von dem Bestande der Gegenforderungen nicht Kenntnis hatte.                     Entscheidungstexte                                 3  Ob   981/2...                    mehr lesen...