RS OGH 2014/3/25 1Ob65/58, 3Ob675/82, 2Ob603/84 (2Ob604/84), 10Ob58/13x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1958
beobachten
merken

Rechtssatz

Aufrechnung einer fälligen Gegenforderung mit einer nicht fälligen Hauptforderung ist ohne Zustimmung des Gläubigers unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0033753

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten