Entscheidungen zu § 1392 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-102 von 102

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/12 91/08/0167

Die Beschwerdeführerin stand vom 1. November 1981 bis 24. Februar 1986 in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis als Buchhalterin. Im Anschluß daran bezog sie Arbeitslosengeld bis 31. Juli 1986. Vom 1. August 1986 bis 31. Dezember 1988 war sie als Buchhändlerin selbständig erwerbstätig. Vom 1. Jänner 1989 bis 11. März 1989 bezog sie Arbeitslosengeld. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.01.1993

RS Vwgh 1993/1/12 91/08/0167

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1392;ABGB §1395;NotstandshilfeV §5 Abs1;
Rechtssatz: Sind die festgestellten Abtretungsvereinbarungen von Mietzinsforderungen nach den hiefür maßgeblichen zivilrechtlichen, insbesondere mietrechtlichen (vgl § 42 Abs 2 MRG) Bestimmungen wirksam zustande gekommen und haben sie auch noch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.01.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/8/7 89/14/0218

Die U-GmbH (in der Folge: GmbH) wurde laut Notariatsakt vom 28. September 1981 in die im Spruch: dieses Erkenntnisses genannte Beschwerdeführerin (KG) unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes (in der Folge: UmwG) und der des Strukturverbesserungsgesetzes (in der Folge: StruktVG) umgewandelt. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister (Firmenbuch) erfolgte am 19. Oktober 1981. Anläßlich einer im Jahr 1983 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergab sich ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.08.1992

RS Vwgh 1992/8/7 89/14/0218

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §19 Abs1;BAO §213;BAO §214;BAO §215;EO §294;
Rechtssatz: Vorgenommene bzw gewollte Verfügungen, wie Zession und Pfändung, können sich nur auf materiell rechtswirskam entstandene Guthaben beziehen. Zu Unrecht auf dem Abgabenkonto ausgewiesene Beträge können nicht Gegensta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.08.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/30 89/14/0243

Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1990

RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0243

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

RS Vwgh 1989/7/4 88/11/0192

Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1989

RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0064

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1392;ErbStG §12 Abs1 Z2;GmbHG §26 Abs2;GmbHG §76 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 222;
Rechtssatz: Im Falle der Übertragung von Anteilen an einer GmbH ist die Ausführung der Zuwendung der Anteile iSd § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem die Aufnahme des Notariatsak... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/1/23 87/15/0141

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1358;ABGB §1392;ABGB §1422;GebG 1957 §33 TP21 Abs1;
Rechtssatz: Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs 1 GebG tritt nur ein, wenn sowohl ein Titelgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) vorliegt, das auf die entgeltliche Übertragung von Forderungen oder ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.1989

RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0117

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1392;GebG 1957 §33 TP21 Abs1; Beachte Besprechung in: AnwBl 1988/5, S 282;
Rechtssatz: Wie auch bei den anderen von § 33 TP 21 GebG erfassten Zessionen, welchen die Abtretung von Anteilen an einer GmbH durch den Gesetzgeber gleichgestellt worden ist, stellt die Abtretung selbst ein ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1987

RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0121

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1392;ABGB §1395;
Rechtssatz: Die Zession ist ein Konsensualvertrag, der gemäss § 1392 ABGB durch Willenseinigung zwischen Zedenten und Zessionar zustande kommt. Eine Verständigung des Schuldners ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abtretung, sondern nach § 1395 ABGB nur dafür, dass der Schuldner nicht mehr mit befreiender Wirkung an de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

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