RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1392;
ABGB §1395;

Rechtssatz

Die Zession ist ein Konsensualvertrag, der gemäss § 1392 ABGB durch Willenseinigung zwischen Zedenten und Zessionar zustande kommt. Eine Verständigung des Schuldners ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abtretung, sondern nach § 1395 ABGB nur dafür, dass der Schuldner nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Zedenten zahlen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160031.X11

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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