Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U***** AG, *****, vertreten durch Baier Böhm Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagten Parteien 1) E***** B*****, vertreten durch Mag. Karlheinz Amann, Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** reg. GenmbH, *****, vertreten durch Mag. Daniela Weiss und Dr. Bernhard Ess, Rechtsanwälte in Feldkirch, gegen die beklagte Partei A***** G*****, vertr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Beck & Dörnhöfer Rechtsanwälte in Eisenstadt, gegen die beklagte Partei Ingeborg R*****, vertreten durch Dr. Werner Posch, Rechtsanwalt in Gloggnitz, als Verfahrenshelfer, wegen 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1996 gewährte die Beklagte einer GmbH einen Kredit über 8 Mio ATS, zu dessen Besicherung die Klägerin zwei in ihrem Eigentum stehende Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteile verpfändete; auf diesen Liegenschaft(santeil)en wurde zu Gunsten der Beklagten eine Simultanhöchstbetragshypothek von 5 Mio ATS einverleibt. Persönlichen Kontakt gab es zwischen der Klägerin und Mitarbeitern der Beklagten vor Unterfertigung des Kredit- und des Pfandbestellungsvertrags nie. D... mehr lesen...
Begründung: In sinngemäßer Anwendung des § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich auch die Zurückweisung eines nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO zugelassenen Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 528a ZPO; Kodek in Rechberger³ § 528a ZPO Rz 1; RIS-Justiz RS0043691). Rechtliche Beurteilung Entgegen der Zulassungsbegründung des Gerichts zweiter Instanz ist die (auch im Rekurs all... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots von 23.000 EUR aus der Zwangsversteigerung einer im Eigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaft in Kärnten mit einem darauf errichteten Einfamilienhaus. Die Verpflichtete erwarb die Liegenschaft als testamentarische Alleinerbin nach unbedingter Erbserklärung zum gesamten Nachlass nach ihrem am 17. September 1989 verstorbenen Vater. Die beiden nunmehrigen Rekurswerber sind die Geschwister der Verpflichteten... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte und widerklagende Partei (in der Folge: Beklagte) und ihr Ehegatte waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich ihr Wohnhaus befand. Sie betrieben bis 1990 einen Kfz-Handel und eine Kfz-Werkstätte, wobei die Beklagte in verantwortlicher Position mitarbeitete, die Aufsicht über die Kassa führte, teilweise die Buchhaltung erledigte und den Kundenverkehr abwickelte. Etwa 1990 übergaben sie das Unternehmen an ihren Sohn. Ab 1995 arbeitete die ... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kreditvertrag, der durch die Verpfändung der dem nunmehrigen Gemeinschuldner und der Zweitbeklagten je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft gesichert wurde, nur zum Schein mit dem Bruder des Gemeinschuldners geschlossen. Nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten kam der Kreditvertrag in Wahrheit zwischen der Klägerin und der F***** GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Gemeinschuldner war, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Raiffeisenkasse E***** reg GenmbH, *****, vertreten durch Dr. Paul Vavrovsky, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Margot B*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil, Dr. Hopf, Dr. Schramm sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, V*****, vertreten durch Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Karin S*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Florian ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 18. 5. 1999 wurde zu 6 S 245/99t der Konkurs über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem am 20. 11. 1998 verstorbenen ***** Dr. H*****S***** eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Mit ihrer Klage vom 2. 12. 1999 begehrt sie 1.) die ohne Auftrag von der beklagten Partei vorgenommene Verwertung der der Konkursmasse "Verlassenschaft nach dem am 20. 11. 1998 verstorbenen Dr. H*****S*****" gehörigen (an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stand zumindest seit 1993 durch die Gewährung von Krediten in Geschäftsbeziehung mit einer GmbH, die ein Transportunternehmen betrieb. Deren Geschäftsführer war der Schwiegersohn der Beklagten. Aufgrund der Verträge vom 8. 8. 1995 räumte die klagende Partei der Gesellschaft für den Ankauf von Lastkraftwagen Kredite von 1,171.200 S und 918.000 S ein. Kraft Vertrags vom 8. 1. 1996 gewährte die klagende Partei der Gesellschaft einen weiteren K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei lebt in aufrechter Ehe mit Franz D*****. Die Ehegatten sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; darüber hinaus ist Franz D***** Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Die Beklagte ist überdies Mitgesellschafterin der von Franz D***** 1996 gegründeten Franz D***** Bau- und Möbeltischlerei GmbH. Mit Klage vom 7. 9. 1999 begehrte die klagende Partei von Franz D***** als Erstbeklagtem und Waltraud D***** ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Pfandbesteller waren Gesellschafter der Hauptschuldnerin, der Erstbeklagte überdies deren Geschäftsführer. Nach den getroffenen Feststellungen hatte die klagende Bank keine Kenntnis von der Insolvenzgefährdung der Hauptschuldnerin. Bei der Ausweitung des Kredits Ende 1992 wurde der Klägerin ein Zwischenabschluss der Hauptschuldnerin mit einer Gewinnerwartung von 5,8 Mio S vorgelegt. Mit der Kreditausweitung um 10 Mio S wurde ein Liegenschaftskauf finanziert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Eine Bürgschaft kommt durch Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen zustande (RIS-Justiz RS0032090; 4 Ob 306/99z; Gamerith in Rummel ABGB**2, § 1346 Rz 2). In ständiger Rechtsprechung werden deshalb vorvertragliche Aufklärungspflich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorvertragliche Aufklärungspflichten bestehen auch für Kreditinstitute ihren Kunden gegenüber, wobei die Aufklärungspflicht auch durch Schweigen verletzt werden kann. Die Anforderungen an die Bank dürfen dabei jedoch nicht überspannt werden, im Besonderen dann nicht, wenn zwischen Hauptschuldner und Bürgen oder Pfandbesteller - wie hier - eine besondere Nahebeziehung besteht; dem Bankkunden muss zugemutet werden, seine w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss mit dem bereits rechtskräftig zur Zahlung des noch aushaftenden Kreditbetrages verurteilten Bruder (ehemals Erstbeklagter) des Beklagten (ehemals Zweitbeklagter) am 17. 7. 1990 einen Kreditvertrag über S 9,500.000 samt Nebengebühren mit einer Laufzeit bis 31. 12. 1991. Mit Vertrag vom 16. 7. 1990 übernahm der Beklagte hinsichtlich dieses Kredits die Haftung als Bürge und Zahler im Sinn des § 1357 ABGB. Sowohl Kreditnehmer als auch Bürge fertigte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1368ABGB §1369KO §39
Rechtssatz: Der Gläubiger hat gegen den Pfandbesteller, dem das Pfand bereits zurückgestellt wurde (wenn die Hypothek bereits gelöscht wurde) im Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Zahlung des Hauptschuldners einen schuldrechtlichen Anspruch auf (neuerliche) Pfandbestellung, und zwar zumindest dann, wenn der Rang der Hypothek inzwischen nicht von dritter Seite in Anspruch genommen oder die Liegenschaft noch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hinsichtlich der behaupteten Begrenzung der Bürgschaftschuld durch eine mündliche Vereinbarung mit S 100.000,-- ist die Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt, weil insoweit das Rechtsmittel nicht von den Feststellungen ausgeht. Nach ständiger Rechtsprechung kann die Ausfüllungsermächtigung auch erweitert werden (hier durch Wechselverpflichtungserklärung Blg B: SZ 50/52; SZ 53/91 ua). Eine Warnpflicht der Bank gegenüb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss am 3. 8. 1993 mit Dieter W*****, dem damaligen Ehemann der Beklagten, einen Fremdwährungskreditvertrag über 912.405,- DM. Die Vertragspartner vereinbarten, dass der Kreditnehmer eine dingliche Sicherung in Form einer von der Beklagten einzuräumenden Hypothek auf deren Liegenschaft EZ ***** KG ***** beizubringen habe. Die Beklagte räumte der Klägerin mit Pfandbestellungsurkunde vom 27. 3. 1995 eine Höchstbetragshypothek für 1,170.000,- S ... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Partei führt zur Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision aus, das Berufungsgericht sei von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, insbesondere von der im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Entscheidung vom 16. 12. 1997, 10 ObS 335/97f (= RdW 1998, 333 = ÖBA 1998, 643) abgewichen. Danach sei neues Vorbringen durch die Rechtskraft nicht präkludiert, wenn es mit dem Prozeßstoff des ersten Rechtsstreites nicht im Zusammenhang stünde. Im v... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte gewährte Anton V***** jun., dem Sohn des Erstklägers und Bruders des Nebenintervenienten, für den Betrieb einer Tankstelle Kredite, zu deren Besicherung der Kläger und seine mittlerweile verstorbene Ehegattin, deren Verlassenschaft als Zweitklägerin auftritt, ihre Liegenschaft verpfändeten. Ihre Klage auf Ungültigerklärung der Verpfändung und auf Feststellung, daß die Pfandrechte erloschen seien, wurde rechtskräftig abgewiesen (6 Cg 263/87 = 6 Cg 53/93h ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann K***** war zwischen Dezember 1991 und April 1994 bei der ***** A***** AG in Kufstein beschäftigt, die ihrerseits von der Beklagten bevollmächtigt war, Anträge auf Eröffnung von Wertpapierdepots samt Verrechnungskonten für die Beklagte sowie hierauf abzielende Kundenaufträge entgegenzunehmen. Verfügungen aufgrund solcher Aufträge erfolgten durch die Beklagte selbst. Am 14.9.1992 eröffnete die Beklagte durch ihre angeführte Geschäftspartnerin für Joha... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger in seiner außerordentlichen Revision vorgetragenen
Gründe: , warum - entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes - nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig zu erachten sei (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO), sind nicht stichhältig. Wiewohl die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision gemäß § 510 Abs 3 ZPO keiner
Begründung: bedarf, sei ihren Ausführungen in Kürze folgendes entgegenzuhalten: Die vom Kläger in seiner außerordentlichen Revision vorgetragen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die C*****-GesmbH stand mit der beklagten Bank in jahrelanger Geschäftsbeziehung. Sie war als zuverlässiger, pünktlich zahlender Schuldner bekannt. Geschäftsführer war der Vater des Gemeinschuldners. Nach seinem Tod wurde der Gemeinschuldner zum Geschäftsführer bestellt. Er verhandelte mit der Beklagten über eine Erhöhung des Kontokorrentkreditrahmens von 3,000.000 S auf 8,000.000 S. Die Beklagte war dazu gegen entsprechende Sicherstellung bereit. Der Gemein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Inhalt und Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken gegenüber Bürgen wird in ständiger Rechtsprechung judiziert, daß derartige Pflichten zwar bestehen, diese aber nicht überspannt werden dürfen. Primär habe der Kunde selbst seine Interessen zu wahren, zumal nicht übersehen werden dürfe, daß Diskretion für das Bankgeschäft als solches lebenswichtig sei. Nur wenn der Gläubiger erkenne, daß der Bürge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin räumte mit Firmenkreditvertrag vom 7.9.1994 einem Holzbauunternehmen einen bis zum Betrag von S 300.000,-- ausnützbaren Kontokorrentkredit mit einer Laufzeit bis 6.9.1999 ein. Neben anderen Sicherheiten übernahmen die beiden Beklagten gemäß Punkt 6.4. des Kreditvertrages gegenüber der Klägerin "die wechselmäßig unterlegte Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB". Die Beklagten unterfertigten dazu am 7.9.1994 die im Anschluß an den Kreditve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der dritten Beklagten zur Zahlung von S 8,500.000,- samt Anhang aus der Übernahme von Haftungen als Bürgin und Zahlerin für Forderungen der Klägerin aus einem der ersten Beklagten gewährten Kredit. Die dritte Beklagte beantragte Klagsabweisung und wandte, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, ein, daß sie die verpflichtung deshalb übernommen habe, damit die erste Beklagte weiterarbeiten könne. Dadurch wäre insbesonde... mehr lesen...