Norm: ABGB §1068ABGB §1368
Rechtssatz: Pfandvertrag oder Kaufvertrag mit Wiederkaufsrecht? Beiderseitige Rückstellung des Empfangenen im letzteren Falle, wenn eine bewegliche Sache Gegenstand des Kaufes war. Entscheidungstexte 1 Ob 2/24 Entscheidungstext OGH 15.01.1924 1 Ob 2/24 Veröff: SZ 6/9 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...