Entscheidungen zu § 1335 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2005/1/26 3Ob221/04b

Begründung: Zum bisherigen Verfahrensgang wird auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. März 2004, AZ 3 Ob 175/03m, 214/03x, im ersten Rechtsgang verwiesen. Mit Schiedsspruch der Außenhandelsarbitrage bei der Wirtschaftskammer Jugoslawiens in Beograd [Belgrad] vom 3. April 2002, Zl. T 20/00, samt Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 21. Juni 2002 (im Folgenden nur ausländischer Schiedsspruch), basierend auf der Schiedsvereinbarung vom 10. Februar 2000, wurde die nun verpfl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.2005

TE OGH 2000/1/20 6Ob326/99f

Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerinnen verstarb am 23. 5. 1995. Er hatte seine Ehegattin Gertrud (die nicht Mutter der Klägerinnen ist) zur Alleinerbin eingesetzt und seine drei Töchter aus erster Ehe auf den Pflichtteil beschränkt. Im Verlassenschaftsverfahren wurde folgendes Hauptinventar errichtet: "Aktivum 1) Liegenschaften Hälfteanteil in EZ 484 GB 81101 Aldrans    S 2,272.500,-- 2) Guthaben bei der Raiffeisenbank Igls und Umgebung Konto Nr. 331.637       ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.01.2000

RS OGH 2000/1/20 6Ob326/99f

Norm: ABGB §1335
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1335 ABGB, daß die Zinsen die Höhe der Hauptschuld nicht übersteigen dürfen, steht einer Kreditvereinbarung nicht entgegen, mit der die Kapitalisierung der Zinsen jeweils zum Jahresende und die Fälligkeit der Kreditrückzahlung frühestens zum Todeszeitpunkt des Schuldners vereinbart wurde. Schon durch die Kapitalisierungsabrede verlieren die Zinsen am Jahresende ihren Charakter als Nebengebühren.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.2000

RS OGH 2000/1/20 6Ob326/99f

Norm: ABGB §983ABGB §984ABGB §1335
Rechtssatz: Der Rechtsgrund für die Einstellung der jährlichen Zinsen in das Kapital ist ausschließlich die Parteienvereinbarung, im vorliegenden Fall also der passus, dass die Zinsen "jährlich am Jahresende dem Kapital zugeschlagen werden", was wirtschaftlich gesehen nichts Anderes bedeutet, als dass die Gläubigerin dem Schuldner die abgereiften Zinsen als weiteres Darlehen überlässt. Eine solche Vereinbarung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.2000

RS OGH 2000/1/20 6Ob326/99f

Norm: ABGB §1335
Rechtssatz: § 1335 ABGB steht der Kapitalisierungsabrede nicht entgegen, andernfalls wäre jede längere Stundungsvereinbarung bei etwas höheren Zinsen, wie sie entsprechend der allgemeinen Wirtschaftslage immer wieder marktüblich sind, unmöglich. Entscheidungstexte 6 Ob 326/99f Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 326/99f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.2000

RS OGH 1982/3/30 4Ob522/82

Norm: ABGB §1335ABGB §13574.EVHGB Art8 Nr7
Rechtssatz: Kommt dem Hauptschuldner, weil er Kaufmann ist, die Schutzbestimmung des § 1335 ABGB nicht zugute, kann sich auch derjenige, der sich als Bürge und Zahler verpflichtet hat, nicht darauf berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 522/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 522/82 Veröff: SZ 55/44 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1982

RS OGH 1982/3/30 4Ob522/82, 1Ob72/17w

Norm: ABGB §1335
Rechtssatz: Vermindert sich durch Rückzahlung die Kapitalschuld, sodass der Zinsenrückstand, der bisher die Höhe der Hauptschuld noch nicht erreicht hatte, nunmehr den Rest der Hauptschuld übersteigt, so kommt § 1335 ABGB nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 4 Ob 522/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 522/82 Veröff: SZ 55/44 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1982

RS OGH 1928/3/28 3Ob280/28, 4Ob522/82, 3Ob221/04b

Norm: ABGB §1335
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1335 ABGB ist von Amts wegen zu berücksicht¡gen. Entscheidungstexte 3 Ob 280/28 Entscheidungstext OGH 28.03.1928 3 Ob 280/28 Veröff: SZ 10/50 4 Ob 522/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 522/82 Veröff: SZ 55/44 3 Ob 221... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.1928

Entscheidungen 1-8 von 8