RS OGH 1982/3/30 4Ob522/82, 1Ob72/17w

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Veröffentlicht am 30.03.1982
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Norm

ABGB §1335

Rechtssatz

Vermindert sich durch Rückzahlung die Kapitalschuld, sodass der Zinsenrückstand, der bisher die Höhe der Hauptschuld noch nicht erreicht hatte, nunmehr den Rest der Hauptschuld übersteigt, so kommt § 1335 ABGB nicht zur Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0031973

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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