Die Klägerin begehrt vom Beklagten, einem Rechtsanwalt, aus dem Titel des Schadenersatzes die Bezahlung von 148.079.78 S samt Anhang und brachte hiezu im wesentlichen vor: Die Wohnungsinteressengemeinschaft D, der sie am 14. Jänner 1970 beigetreten sei, habe beabsichtigt, auf dem Grundstück 914/7 der EZ 2009 KG M in Salzburg ein Eigentumswohnhaus zu errichten. Der Beklagte habe für diese Wohnungsinteressengemeinschaft den als "Auftrag" bezeichneten Vertrag verfaßt worin es im Punkt I ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DABGB §1324ABGB §1331ABGB §1332ABGB §1333
Rechtssatz: Entgang der Zinsen eines geschuldeten Geldbetrages ist - soweit sie nicht den gesetzlichen Verzugszinsensatz übersteigen - Nutzungsausfall also positiver Schaden, nicht "entgangener Gewinn". Entscheidungstexte 1 Ob 269/72 Entscheidungstext OGH 21.02.1973 1 Ob 269/72 Veröff: SZ 46/22 = RZ 1973/110 S 84 ... mehr lesen...
Mit der seit 4. 9. 1964 anhängigen Klage begehrte der Kläger zunächst die Verurteilung der Maria V zur Zahlung eines Betrages von S 63.312.39 samt 4% Zinsen seit 28. 2. 1964 und, nachdem über das Vermögen der ursprünglich Beklagten zu S 55/67 des LG Innsbruck der Konkurs eröffnet worden war, gegenüber dem Masseverwalter in diesem Konkurs die Feststellung, daß seine Forderung mit (eingeschränkt) S 48.066.83 samt 4% Zinsen vom 28. 2. 1964 bis zum 29. 8. 1967 (Tag der Ausgleichseröffnung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1304 A1ABGB §1323 AABGB §1323 C1ABGB §1331ABGB §1332
Rechtssatz: Maßgebend für die Höhe des Schadens ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschädigung. Aus der Verpflichtung des Beschädigten, seinerseits alles zur Minderung des Schadens zu tun, lässt sich insbesonders in jenen Fällen, in denen der Schaden umso größer wird, je länger der durch die Beschädigung herbeigeführte Zustand dauert, die Verpflichtung des Beschädi... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten in erster Linie aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung eines Betrages von 205.596.85 S samt 4% Zinsen seit 1. September 1964 mit der Behauptung, daß sie der Beklagte als Rechtsanwalt unrichtig beraten habe, wodurch sie ihre Hauptmietrechte an der Wohnung Wien 9, U-Straße 4, verloren habe. Ein Eventualbegehren war auf Verurteilung des Beklagten gerichtet, der Klägerin eine Hauptmietwohnung, die bestimmten Erfordernis... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 DABGB §1331ABGB §1332
Rechtssatz: Mit dem gemeinen Wert einer Sache sind auch die Möglichkeiten, durch ihre Bearbeitung eine besondere Wertsteigerung zu bewirken, abgegolten; damit kann nicht ein entgangener Gewinn begründet werden (Tötung eines ausbildungsfähigen Hundes). Entscheidungstexte 8 Ob 289/68 Entscheidungstext OGH 03.12.1968 8 Ob 289/68 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1332
Rechtssatz: Bei der Bemessung des gemeinen Wertes, der für eine in Verlust geratene Sache zu ersetzen ist, ist auch die in der Zwischenzeit eingetretene Wertänderung zu berücksichtigen (Judikatenbuch 15 neu = SZ 6/226, JBl 1955 S 276, SZ 25/128). Entscheidungstexte 5 Ob 137/61 Entscheidungstext OGH 31.05.1961 5 Ob 137/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 ff BABGB §1331ABGB §1332
Rechtssatz: Der Naturalersatz durch Reparatur des beschädigten Kraftfahrzeuges muss nicht schon deshalb untunlich sein, weil die Reparaturkosten etwa höher liegen als der Schätzungswert der gemeine Wert, den das Fahrzeug zur Zeit der Beschädigung hatte. Eine strafgerichtliche Verurteilung nach § 431 StG verpflichtet an sich noch nicht zum Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313ABGB §1332StGB §6 A1
Rechtssatz: §§335, 431 StG besagen an sich nicht, daß es sich bei diesen Tatbeständen um culpa lata handeln muß. Über den Begriff der "entschuldbaren Fehlleistung". Entscheidungstexte 4 Ob 113/58 Entscheidungstext OGH 25.11.1958 4 Ob 113/58 Veröff: Arb 6958 = SozM IA/e,331 = ZVR 1959/170 S 169 E... mehr lesen...
Am 30. Juni 1956 kaufte die Klägerin von beiden Beklagten 250 fm Schwarzkieferngrubenholz, waggonverladen G., um 360 S je fm. Vereinbarungsgemäß leistete die Klägerin am 7. Juli 1956 30.000 S als Anzahlung. Die Beklagten sollten im Sommer und Herbst 1956 bis längstens 30. September 1956 das Holz im Walde der Erstbeklagten in G. schlägern und der Klägerin bis längstens 30. Oktober 1956 liefern. Kommerzialrat Anton St. von der klagenden Partei war bekannt, daß für den Besitz der Erstbek... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 AABGB §1331ABGB §1332
Rechtssatz: Über die Berechnung des konkreten und des abstrakten Schadens. Entscheidungstexte 1 Ob 122/58 Entscheidungstext OGH 07.05.1958 1 Ob 122/58 Veröff: SZ 31/75 5 Ob 282/69 Entscheidungstext OGH 25.02.1970 5 Ob 282/69 Beisatz: Der Geschädigte hat die Wahl, entweder (bei ab... mehr lesen...
Am 18. Oktober 1955 brachten die Beklagten, und zwar der Erstbeklagte als Herausgeber, die Zweitbeklagte als Verlegerin, aus Anlaß der Wahl in Oberösterreich am 23. Oktober 1955 eine Zeitung mit dem Titel "Heimatruf" und dem Untertitel "Entgegnungen und Berichtigungen" heraus, welche der Zeitung "Heimatruf" äußerlich glich, die die Klägerin herausgab. Mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 7. November 1956, 3 Ob 443, 444/56 (1 Cg 254/55 des Erstgerichtes) - 23, wurden 1. der Erst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ABGB §1332
Rechtssatz: Der Verletzungserfolg oder Tötungserfolg ist im Rahmen des § 335 StG nur eine objektive Bedingung erhöhter Strafbarkeit und wirkt nicht schuldsteigernd. Aus der bloßen Verurteilung nach § 335 StG folgt an sich noch nichts für die Beurteilung des Grades des Verschuldens. Entscheidungstexte 2 Ob 104/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 2 Ob 104... mehr lesen...
Nach den Feststellungen des Erstgerichtes war der Beklagte in der Zeit vom 1. September 1946 bis 28. Februar 1947 in dem Kleiderwaren-Unternehmen des Klägers als Geschäftsführer beschäftigt. Am 1. März 1947 verließ er seinen Dienstposten unter Mitnahme von zwei Kupons Anzugstoffen a 3 m, eines Kupons Jerseystoff im Ausmaß von 9 1/2 m und 6 m Seidenponge mit der Begründung: , daß diese Stoffe zur Sicherstellung seiner Gehaltsforderung von angeblich 8742 S 48 g zu dienen hätten. In der Fo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1331ABGB §1332
Rechtssatz: Eindeckungspflicht nur in den Fällen eines minderen Grades des Versehens oder der Nachlässigkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 179/55 Entscheidungstext OGH 14.02.1956 4 Ob 179/55 Veröff: SZ 29/11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0031899 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: ABGB §988ABGB §1332
Rechtssatz: Bei Forderungen auf eine Summe von Währungsgeld steht dem Gläubiger aus der Minderung der wirtschaftlichen Kaufkraft dieser Summe kein Rechtsanspruch auf Ersatzleistung (abstrakter Schaden) zu; ein Schadenersatzanspruch kann nur aus dem besonderen Tatbestand des einzelnen Falles (konkret) abgeleitet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 549/54 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1332
Rechtssatz: Zur Berechnung des gemeinen Wertes (Eindeckungspflicht). Entscheidungstexte 3 Ob 497/54 Entscheidungstext OGH 27.08.1954 3 Ob 497/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031882 Dokumentnummer JJR_19540827_OGH0002_0030OB00497_5400000_001 mehr lesen...
Die Beklagten haben Zinn, das der Klägerin im Jahre 1949 gestohlen worden war, gekauft und sind deshalb der Übertretung des § 477 StG. schuldig erkannt worden. Die Klägerin begehrte in ihrer am 7. Feber 1951 eingebrachten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung des Betrages, der dem Wert der von ihnen übernommen Menge zur Zeit des Diebstahles entsprochen hat (26 S für das Kilogramm); in der Streitverhandlung vom 20. Juni 1951 dehnte sie das Klagebegehren mit Rücksicht darau... mehr lesen...
Die Kläger sind in dem zu 44 C 129/48 des Bezirksgerichtes Innere Stadt anhängig gewesenen Verfahren auf Grund einer gegen sie von der Beklagten eingebrachten Aufkündigung verpflichtet worden, die Wohnung Nr. 21 im Hause Wien, XX., ..., sofort zu räumen und der Beklagten zu übergeben. Die Aufkündigung war darauf gestützt worden, daß die Benützung der Wohnung den Wiederaufbau des bombenbeschädigten Hauses hindere und daß überdies das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß bis zum Wiederaufb... mehr lesen...
Norm: ABGB §988ABGB §1332
Rechtssatz: Übersteigt die Ersatzforderung einen als Schadenersatz vereinbarten Höchstbetrag, hat es im Falle der culpa levis mit diesem Höchstbetrag sein Bewenden. Der Höchstbetrag ist in diesem Falle eine Summenforderung; für diese ist auch die Zahlungskraft einer entwerteten Währung aufrechterhalten (§ 986 ABGB). Auf die Grundsätze der Entscheidung SZ 6/226 sei verwiesen, ihre teilweise Einschränkung ergibt sich aus... mehr lesen...
Der Kläger hatte bei der Filiale der beklagten Bank in B. ein großes Schrankfach gemietet, dessen Jahresmiete 20 RM betrug. Dem Mietvertrag lagen die Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern - Fassung September 1941 - zugrunde. Nach Punkt 3 dieser Bedingungen hatte die Beklagte als Vermieterin die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anzuwenden, haftete jedoch nur bis zur Höhe der 500fachen Jahresmiete, im Höchstfall bis zu 20.000 RM für jedes Schrankfach, und nicht über den tat... mehr lesen...