Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagten machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zur Beurteilung von satirischen Texten widerspreche. Sie behaupten, dass die beanstandeten Äußerungen "im Rahmen einer Satire zu sehen seien". Unter "Satire" wird, ebenso wie unter "Karikatur", eine Kunstform verstanden, die durch Verzerrung und Übertreibung der Wirklichkeit Missstände rügt und geißelt (1 Ob 4/9... mehr lesen...
Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach § 508a Abs 1 iVm § 521a Abs 2 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes den Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 528 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach Paragraph 508 a, Absat... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist karenzierter Polizeibeamter. Der Beklagte war Landesrat und ist nunmehr Volksanwalt. Der Kläger hat mit der Veröffentlichung eines Buches die sogenannte "Spitzelaffäre", über die in den Medien breit berichtet wurde, ausgelöst und in seinem Buch sowie bei Vernehmungen vor der Wirtschaftspolizei verschiedene Funktionäre einer politischen Partei, unter anderem auch den Beklagten, gesetzwidriger Handlungen bei der Beschaffung persönlicher Daten bezichtigt, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf § 1330 ABGB gestützten Klagebegehren statt. Dem Beklagten wurde geboten, die Behauptungen zu unterlassen, Kinderärzte schädigten wissentlich und absichtlich Kinder durch Impfen, geschützt durch Ärztekammer und Staat, sowie Impfungen seien lebensschädigende Handlungen aus dem niedrigen Beweggrund der Profitsucht, die geschützt durch Ärztekammer vorgenommen werden. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und verwarf insb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rechtfertigungsgrund für eine herabsetzende Tatsachenbehauptung kann darin liegen, dass sie in Ausübung eines Rechtes aufgestellt wird. Dies gilt insbesondere für Straf- und Disziplinaranzeigen sowie grundsätzlich für eine Prozessführung. Das Prozessvorbringen durch einen Rechtsanwalt ist überdies nach § 9 Abs 1 RAO gerechtfertigt (SZ 67/10 mwN). Die Judikatur nimmt bei Bejahung des Rechtfertigungsgrundes darauf Rücksic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht geht von der Rechtsprechung aus, wonach gemäß § 1330 Abs 2 ABGB für eine in Wahrnehmung berechtigter Interessen getätigte - selbst objektiv unrichtige - nicht öffentliche Mitteilung nur dann gehaftet wird, wenn der Mitteilende wissentlich die Unwahrheit verbreitet hat (RIS-Justiz RS0114015). Unter eingehender Auseinandersetzung mit gegenteiliger Lehre hat der Oberste Gerichtshof (SZ 56/124) klargestellt... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist die Tochter des Dr. Heinrich S*****, der Erstkläger ist dessen Adoptivsohn. Nach dem Inhalt eines Kindesannahmevertrages vom März 1940 war Dr. Heinrich S***** von Dr. Adolph S***** adoptiert worden. Dieser hatte im Gebiet der Tschechischen Republik umfassendes Liegenschaftsvermögen besessen, das zunächst im Jahr 1940 beschlagnahmt und später durch Gesetz - Gesetz Nr 143/1947, "lex S*****" - entschädigungslos enteignet worden war. Der Erstkläger ist a... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der drei Beklagten beabsichtigte die Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein und beauftragte hiefür ua den klagenden Rechtsanwalt, dem er eine umfassende Vollmacht erteilte. Der Vater verstarb am 13. 3. 1994. Die vom Kläger namens des Stifters gefertigte Widmungserklärung über die Schenkung nahezu des gesamten Vermögens an die Stiftung ist mit 11. 3. 1994 datiert. Die Beklagten führen vor dem Fürstlichen Landgericht Vaduz zu 9 C 555/98 gegen die Stif... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift. In den Jahren 1994 und 1995 wurden Artikel über damals noch nicht aufgeklärte Briefbombenattentate veröffentlicht. Darin wurde auch über den Kläger als Tatverdächtigen berichtet und dessen Fotos veröffentlicht. Der Kläger begehrt die Unterlassung der Veröffentlichung seines Fotos, wenn (durch den Begleittext) der Eindruck erweckt werde, dass er Hauptverdächtiger der Briefbombenserien sowie der ... mehr lesen...
Begründung: In einem Schadenersatzprozess, in dem es um die mögliche Übertragung von Hepatitis-C-Viren beim Blutspenden ging, wurde der Kläger vom Prozessgericht zum Sachverständigen bestellt. Er erstattete aus seinem Fachgebiet der Hygiene und Mikrobiologie ein Gutachten, das neben anderen Prozessergebnissen zur Grundlage eines außergerichtlichen Vergleichs genommen wurde. Versicherungsunternehmen zahlten an eine größere Anzahl von Erkrankten im Vergleichsweg 112 Mio S. Der beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß § 27 AngG berechtigen würden, zutreffend verneint. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß Paragraph 27, AngG berechtigen würden, zutreffend... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der am 7. 10. 2001 abgehaltenen Gemeinderatswahlen in St. Pölten organisierte die SPÖ-Bezirksorganisation St. Pölten für den 31. 8. 2001 eine "Bürgermeisterparty". Die Veranstaltung sollte ursprünglich auf dem Rathausplatz unter Mitbenützung einer dort für ein Filmfestival aufgebauten Bühne stattfinden. Wegen Schlechtwetters musste sie aber in das Stadttheater verlegt werden. Für die Miete des Gebäudes war damals ein Tarif von 30.000 S inklusive Umsatzsteuer vorg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte hat im Verfahren vor den Vorinstanzen weder das rechtliche Interesse der Kläger an der begehrten Feststellung noch die Aktivlegitimation der Zweit-, Dritt- und Viertkläger bestritten und den diesbezüglichen Ausführungen der Kläger in erster Instanz keine Einwände entgegengehalten. Entgegen den Revisionsausführungen ist das Feststellungsbegehren nicht schon deshalb unberechtigt, weil noch kein Schaden eingetrete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die uneheliche Tochter des am 1. 5. 1999 während seiner Abschiebung aus Österreich verstorbenen Marcus B*****, der in Österreich den Namen Marcus O***** führte. Sie wurde am 9. 12. 1995 in Jena geboren und ist deutsche Staatsbürgerin. Marcus B***** (O*****) hat die Vaterschaft zu ihr am 8. 1. 1996 vor dem Kreisjugendamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis (Land Thüringen) anerkannt. Die Klägerin führte zunächst nach ihrer Mutter den Familienn... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Herausgeber und Chefredakteur des Nachrichtenmagazins "p*****". Der Beklagte war Parteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs und wurde am 30. 10. 2000 vor der Wirtschaftspolizei zur sogenannten "Spitzelaffäre", die in der Öffentlichkeit auf Grund zahlreicher Medienberichte allgemein bekannt geworden war, vernommen. Er gab an diesem Tag folgende im Fernsehen veröffentlichte Erklärung ab: "Man hat mich jetzt soweit gereizt und herausgefordert, dass wi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob "Tatsachen" verbreitet werden und ob eine wertende Äußerung vorliegt, hängt ebenso von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab wie die Frage, ob eine bestimmte Äußerung als Wertungsexzess zu qualifizieren ist. Derartige Fragen stellen daher grundsätzlich keine Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung dar. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern in A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 A
Rechtssatz: Ein ehrverletzenes Werturteil, dem die Basis eines konkreten und wahren Sachverhalts fehlt, unterliegt als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 285/01g Entscheidungstext OGH 20.12.2001 6 Ob 285/01g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte will im Revisionsrekursverfahren seine ehrverletzenden Worte, der Kläger habe "Dreck am Stecken", nicht mehr mit einem anlässlich der Äußerung nicht behaupteten Sachverhalt rechtfertigen (vgl zur nachträglichen Rechtfertigung 6 Ob 304/98v = MR 1998, 331), steht aber auf dem Standpunkt, dass seine Äußerung im Rahmen eines Wortspiels ohne Bekanntgabe irgend eines Sachverhalts ausschließlich zur Belustigung des Pu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur außerordentlichen Revision des Klägers: Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung richten sich gleich der Frage, ob Tatsachen verbreitet wurden oder bloß eine wertende Meinungsäußerung vorliegt, nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandenden Äußerung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers, wobei die Ermittlung des Bedeutungsinhaltes einer Äußerung im All... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, wie eine Äußerung zu verstehen ist und ob sie demnach eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil darstellt, kommt es auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck bei den angesprochenen Verkehrskreisen an, wobei selbst Äußerungen, die nur auf entsprechende Tatsachen schließen lassen, als konkludente Tatsachenbehauptung gelten. Die Beurteilung richtet sich demnach nach den U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In Innsbruck finden seit über 20 Jahren jeweils im Sommer die "Festwochen der Alten Musik" statt, die zumindest bis Sommer 1999 vom Verein Innsbrucker Festwochen veranstaltet wurden. Die Erlöse aus dem Kartenverkauf sind bei weitem nicht kostendeckend. Die Veranstaltung wird daher vom Land Tirol und von der Stadt Innsbruck mit Beträgen in Millionenhöhe gesponsert. Im Frühjahr 2000 gab die Präsidentin des Vereins bei einer Pressekonferenz bekannt, dass sie be... mehr lesen...
Begründung: In der über verschiedene Medien einer breiten Öffentlichkeit bekanntgewordenen sogenannten "Spitzelaffäre" wurde der Beklagte von der Wirtschaftspolizei am 21. 10. 2000 einvernommen. Er bezichtigte den Polizeibeamten Michael K***** als Auftraggeber und Auftragnehmer zur illegalen Beschaffung polizeilicher Dateninformationen und benannte ua den Kläger als Auftraggeber und Ansprechpartner dieses Polizeibeamten. Der Kläger beantragt mit seiner auf § 1330 ABGB gestütz... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mitglieder konkurrierender politischer Parteien, die im Landtag und im Nationalrat vertreten sind. Der Kläger ist Bürgermeister einer Gemeinde und Landesrat. Die Beklagte ist Landesgeschäftsführerin ihrer Partei und Abgeordnete zum Nationalrat. In der politischen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit der Vorschreibung von Kanaleinmündungsabgaben und Kanalbenützungsgebühren durch die Gemeinde des Klägers betreffend eine im Eigentum der Bundesimmob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Wesen der (mit der Satire eng verwandten) Karikatur besteht in der bildlichen und/oder wörtlichen Verzerrung und Übertreibung der Wirklichkeit zum Zweck der Geißelung oder Rüge von Missständen. Traditionell sind Karikaturen und Satiren in ihrer äußeren Darbietung meist frech, frivol oder auch schamlos, somit häufig beleidigend oder herabsetzend. Um sie im Konflikt mit Rechtsverletzungen gegen andere Rechtsgüter zu be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Ansicht des Rekursgerichtes, dass sich die Vorwürfe der Beklagten nicht nur gegen den Herausgeber der Zeitung, der die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt (§ 1 Abs 1 Z 9 MedienG), und sein Redaktionsteam, sondern auch gegen die Erstklägerin als Medieninhaberin richten, kann ein Abweichen von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht erblickt werden. Medieninhaber ist, wer ein Medienu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 AABGB §1330 Abs2 BIMedienG §6 Abs2 Z2 litb
Rechtssatz: Dem Medieninhaber kann bei einer ehrenrührigen (kreditschädigenden) Behauptung ein dem § 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG entsprechender Rechtfertigungsgrund auch dann zugute kommen, wenn keine üble Nachrede vorliegt. Entscheidungstexte 6 Ob 291/00p Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 291/00p Veröff: SZ 73/198 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1995 Landesamtsdirektor und damit der höchstrangige Landesbeamte. Bis zu seiner Bestellung in diese Funktion war er jahrzehntelang für die Landespartei politisch tätig, die den Landeshauptmann stellte. Der Kläger war Bürgermeister einer Gemeinde und Präsident des Gemeindeverbandes. Im Jahr 1996 wurde von einer Liegenschaftseigentümerin auf einer im Freiland als Sonderfläche (Hofstelle) gewidmeten Liegenschaft ein Bauvorhaben bewilligt. Di... mehr lesen...
Begründung: Der klagende und gefährdete Verein (in der Folge: Kläger) hat seinen Sitz in D*****. Mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 16. 3. 1998 wurde ausgesprochen, dass die Bildung des Vereins nicht untersagt werde. Die konstituierende Generalversammlung fand am 24. 3. 1998 statt. Präsident des Vereins ist Bernhard B*****. Der Zweck des nicht auf Gewinn gerichteten Vereines ist die Förderung des "G*****-Expeditionsprojektes von Bernhard B*****". Dieses Projekt besteht "in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 4. 1989 verschuldete der Kläger, der damals bereits Abgeordneter zum Kärntner Landtag war, dadurch, dass er einem links abbiegenden PKW auffuhr, einen Verkehrsunfall, bei dem der andere PKW-Lenker eine Platzwunde am Vorderkopf erlitt, die im Krankenhaus ambulant behandelt wurde. Der Kläger wies Symptome einer Alkoholbeeinträchtigung auf, verweigerte aber sowohl den "Alkotest" als auch eine klinische Untersuchung und Blutabnahme. In dem gegen ihn einge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in führender Position einer Aktiengesellschaft tätig, die 1995 die Übernahme eines Unternehmens beabsichtigte. Vor dieser Übernahme gab es unter Beteiligung von Vertretern des Betriebsrates und von Gewerkschaftern Gespräche über die Sicherung von Standorten und von Arbeitsplätzen. Am 17. 5. 1995 wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenommen, das ua die Stellungnahme des Klägers enthält, dass das zu übernehmende Unternehmen in der bisherigen Struktur weit... mehr lesen...