Entscheidungsgründe: Die Klägerin gibt seit Juni 1985 die Zeitung "T*** S***" heraus. Diese Zeitung ist durch die Zusammenlegung der beiden Fachzeitungen "S***" und "T*** A***" entstanden. "T*** S***" war bis Ende 1985 das offizielle Organ des beklagten Vereines. Der Beklagte veranstaltet Pferderennen in der Krieau im Wiener Prater. Bis 1979 gab er das Veranstaltungsprogramm seiner Rennen (Datum des Renntages, Anzahl und Beginnzeit der einzelnen Rennen, Namen der Traber und der Fa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein verlegt und vertreibt Bücher und Schriften, die sich mit Heilkräutern befassen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der illustrierten Wochenschrift "B***E", die sie auch in Österreich vertreibt. Im Heft Nr. 45 dieser Zeitschrift vom 30. Oktober 1985 werden unter der Schlagzeile "Ich und meine Gesundheit" auf den Seiten 160 bis 171 "ganz persönliche Ratschläge für Körper, Geist und Seele" erteilt. Auf Seite 168 wirbt ein Bestellkupon für ein Sond... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ABGB §879 BIIo Abs1ABGB §1295 III Abs2ABGB §1330 Abs1 A
Rechtssatz: Eine diskriminierende - den Betroffenen gegenüber anderen Personen zurücksetzende - Abweisung oder Ausweisung durch den Inhaber eines öffentlich geführten Lokales ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn diesem monopolartige Stellung zukommt und er deshalb vom Abschlußzwang betroffen ist. Das fällt namentlich solchen Personen gegenüber ins Gewicht, die als Funktionä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ortschaft Gnadendorf hat 276 Einwohner; sie liegt im Zayatal am Nordrand der Leiser Berge am Fuß des Buschberges. Die Gemeinde Gnadendorf umfaßt außerdem die Ortschaften Wenzersdorf, Zwentendorf, Pyhra, Eichenbrunn und Röhrabrunn. Die Beklagte betreibt in der Ortschaft Gnadendorf im Haus Nr. 62 seit 18. Oktober 1973 den unbeschränkten Gemischtwarenhandel und seit 21. Juli 1977 das Gastgewerbe in der Betriebsform des Kaffeerestaurants unter der Bezeichnung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 A
Rechtssatz: Aus § 1330 ABGB und den §§ 111 ff StGB ergibt sich, dass das Recht auf Ehre ein Persönlichkeitsrecht ist, das als solches absoluten Schutz genießt. Der Schutz der Ehre ist dabei umfassend und nicht auf die strafgerichtlichen Tatbestände oder die konkretisierenden Bestimmungen des § 1330 ABGB beschränkt. Entscheidungstexte 3 Ob 511/83 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 AABGB §1330 Abs2 BIIUWG §7 C
Rechtssatz: Als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen und abfällige Urteile, die auf entsprechende Tatsachen schließen lassen; es genügt, dass eine Äußerung, wenn auch nur mittelbar, eine abfällige Tatsachenmitteilung enthält, die objektiver Nachprüfung zugänglich ist. Der Begriff "Guerillas" hat einen so allgemein bekannten Inhalt, dass seine Gebrauch auf ein bestimmtes tatsächlich... mehr lesen...
Der Beklagte richtete am 29. November 1972 folgendes Schreiben an Gertrude F, Vizebürgermeister und Stadtrat für Kultur und Volksbildung der Stadt Wien: "Sehr verehrte Frau BürgermeisterÜ Folgende Nachricht erhalte ich heute im Telegrammstil und möchte die Information an Sie weitergeben, weil doch dadurch verschiedene Dinge einen "transparenten" Hintergrund erhalten. P hat vor Zeugen gesagt, daß er für Vermittlung des ORF-Orchesters nach Holland Provisionen nimmt, und zwar von Her... mehr lesen...
Die Zweitbeklagte ist Verlegerin der periodischen Druckschrift "Sch. I", in deren Nr. 21 vom 20. Mai 1968 auf S. 47 ein Artikel über E L Tod aufgenommen wurde. Dieser enthielt den Satz: "Für Baron H P, einen millionenschweren Hotelier aus Amerika und leidenschaftlichen Amateurmaler, war E das Lieblingsmodell". Diesen Artikel druckte die Zweitbeklagte der Zeitung "B am S" vom 28. April 1968, deren Verlegerin die Erstbeklagte ist, nach. Mit der am 25. Juli 1968 eingebrachten Klage beg... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AABGB §37 C4ABGB §1330 Abs1 AABGB §1330 Abs2 BII
Rechtssatz: Bei Ehrverletzungen oder bei Verletzungen der Geheimsphäre durch Presseerzeugnisse wird mit Rücksicht auf die Eigenart des verletzten Rechtsgutes eine Lokalisierung des Erfolges nach einem Schwerpunkt der Umstände angenommen und auf denjenigen Ort abgestellt, an dem die verletzte Person ihren Hauptwirkungskreis hat. Dies ist in der Regel der Wohnsitz des Verletzten. Die... mehr lesen...