Norm: ABGB §1293ABGB §1329AHG §1 EaMRK Art5 Abs5 V4
Rechtssatz: Im Falle der Verletzung des Art 5 EMRK kann zur Abgeltung besonderer Beeinträchtigungen eine immaterielle Entschädigung trotz Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafhaft zugesprochen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 88/00y Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Ob 88/00y Veröff: SZ 73/103 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1329AHG §1 EaMRK Art5 Abs5 V4
Rechtssatz: Der durch die Freiheitsberaubung bewirkte immaterielle Schade geht über die während des Freiheitsentzuges erlittene Unbill, wie die Einbuße an Lebensfreude, hinaus (vgl JBl 1982,263) und umfaßt auch das Gefühl, in seinen staatsbürgerlichen Rechten verletzt zu sein sowie die Schädigung des beruflichen und wirtschaftlichen Rufs, selbst wenn sich dieser noch nicht in konkreten Vermögensnachteil... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 16.12.1974 in Polen geboren. Sie zog mit ihrer Muter 1982 nach B*****, der Vater blieb in Polen. Die Ehe der Eltern wurde im Jahre 1989/90 geschieden. Die Klägerin ist intellektuell grenzbegabt, sie besuchte im Schuljahr 1989/90 die 8.Klasse der Sonderschule. Zwischen der Mutter der Klägerin und dem Beklagten, der sich seit 1971 in Vorarlberg aufhält, entwickelte sich 1982 eine Liebesbeziehung. Der Beklagte, der immer eine eigene Wohnung hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der vielfach vorbestrafte Kläger wurde am 29.8.1990, 11,45 Uhr aufgrund eines vom Untersuchungsrichter des Kreisgerichtes Ried i.I. über Antrag der Staatsanwaltschaft Ried i.I. erlassenen mündlichen Haftbefehles von einem Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Mining in Verwahrungshaft genommen. Der Festnahme lag eine Anzeige des Günther K***** zugrunde, wonach dieser am Vorabend vom Kläger unter anderem durch Versetzen mehrerer Schläge gegen das Gesicht verle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Robert Sch***** erstattete am 20. Februar 1985 als Geschädigter Anzeige, in dem im Kellerlokal des Hauses Wien 3., T*****gasse 4, gelegenen Tonstudio sei ein Einbruchsdiebstahl verübt worden. Es fehle eine 24-Spur-Tonband-Maschine, ca 80 sogenannte Einschübe sowie zahlreiche Mikrophone und Kopfhörer. Der Gesamtschade betrage ca. S 3,000.000. Der Kläger war mit Dr. Robert Sch***** und dessen Bruder Erwin befreundet. Sie waren Mitglieder der Musikgruppe „S****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Einzelrichter beim Landesgericht Innsbruck erkannte den Kläger mit Urteil vom 10. 3. 1980, GZ 22 Vr 505/80-11, im Sinne des Strafantrages der Staatsanwaltschaft des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs.1 StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs.1 und 84 Abs.1 StGB schuldig, verurteilte ihn hiefür zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und legte ihm zur Last, er habe 1.) am 14. 8. 1979 seine Stieftochter Rosemarie ... mehr lesen...