Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der erlittenen auf Fremdverschulden zurückführbaren Körperverletzung am 13.2.2007 in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis im Ausmaß von 40 Wochenstunden beim Unternehmen XXXX . Dieses Arbeitsverhältnis bestand vom 1.7.2006 bis 8.7.2008 und bezieht der Beschwerdeführer seit 1.7.2009 eine Berufsunfähigkeitspension. 1. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der erlittenen au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.09.2017 Norm: ABGB §1325 VOG §3 ABGB § 1325 heute ABGB § 1325 gültig ab 01.01.1812 VOG § 3 heute VOG § 3 gültig ab 01.05.2013 ... mehr lesen...