Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.09.2017Norm
ABGB §1325Rechtssatz
Rechtssatz 1
Zur Ermittlung des Verdienstentganges ist die zu § 1325 ABGB ergangene Judikatur des Obersten Gerichtshofes, wonach jemand der an seinem Körper verletzt wird, einen Anspruch auf Ersatz des künftig entgehenden Verdienstes gegenüber dem Schädiger hat, in Analogie heranzuziehen.
Schlagworte
OGH, VerbrechensopferG, VerdienstentgangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W264.2152820.1.01Zuletzt aktualisiert am
29.08.2018