Norm: ABGB §1325 C
Rechtssatz: Kosten der Fahrten des Verletzten zu und von Therapie-Stätten sind Heilbehandlungskosten ("Heilungskosten"), zu deren Deckung das Pflegegeld nicht bestimmt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 161/00h Entscheidungstext OGH 06.10.2000 1 Ob 161/00h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2a
Rechtssatz: 1) Auf die Zufälligkeit, ob der Geschädigte in seinem Beruf im Schädigungszeitpunkt gerade ganztags, halbtags oder stundenweise beschäftigt (oder gerade arbeitslos) war, kommt es bei der Einschränkung des Verdienstentgangersatzes auf die nach Berufsklassen und wirtschaftlicher Situation typische Vermögenseinbuße nicht an. 2) Soweit der Schädiger selbst (und nicht ein Dritter) unfallbedingt (mehr) Unterhalt gel... mehr lesen...