Norm: ABGB §1297ABGB §1299 A3
Rechtssatz: § 1299 ABGB hebt gegenüber § 1297 den (objektiven) Sorgfaltsmaßstab, besagt jedoch für sich nicht, dass dem Schädiger jedenfalls ein objektiv schwerer Sorgfaltsverstoß auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist. Entscheidungstexte 8 ObA 8/08x Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 ObA 8/08x E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 XABGB §1299 B
Rechtssatz: Als Gegenstand des jeweiligen Behandlungsvertrags ist im Zweifel grundsätzlich ein bestimmter „Krankheitsfall" des Patienten anzusehen und keinesfalls der jeweils isolierte Behandlungsabschnitt. Die Dauer eines Behandlungsvertrags kann daher nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls verlässlich beurteilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII9
Rechtssatz: Zum Umfang der Sorgfaltspflicht des Architekten bei der Bauaufsicht existiert ausreichend höchstgerichtliche Judikatur (vgl RIS-Justiz RS0058803; RS0108535; RS0021552; RS0059522; RS0107245). Die Anwendung dieser Grundsätze auf einen bestimmten Fall ist eine Entscheidung des Einzelfalls. Entscheidungstexte 1 Ob 238/07t ... mehr lesen...