Norm
ABGB §1297Rechtssatz
§ 1299 ABGB hebt gegenüber § 1297 den (objektiven) Sorgfaltsmaßstab, besagt jedoch für sich nicht, dass dem Schädiger jedenfalls ein objektiv schwerer Sorgfaltsverstoß auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123428Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008