RS OGH 2008/4/28 8ObA8/08x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2008
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Norm

ABGB §1297
ABGB §1299 A3

Rechtssatz

§ 1299 ABGB hebt gegenüber § 1297 den (objektiven) Sorgfaltsmaßstab, besagt jedoch für sich nicht, dass dem Schädiger jedenfalls ein objektiv schwerer Sorgfaltsverstoß auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123428

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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